Mainberg schloss vnd ambt
1540
Mainberg und andere zuvor genannte Besitztümer sind Lehen des Reiches. Sie sind auch Bestandteil einer Urkunde (notel) zwischen Bischof Konrad von Bibra und den Grafen von Henneberg-Schleusingen in der steht, dass jeder der Herren einen seiner Räte als Boten (abfertigen) zur königlichen Majestät (Kon. Mt.) entsendet, um dort die Bewilligung des Tausch- und Kaufgeschäfts zu erbitten. Bischof Konrad von Bibra entsendet Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) und Graf Wilhelm Karl von 9999 (Wilhelm Carln von 9999). Diese reiten von Würzburg nach Prag mit schriftlichen Anordnungen und Vollmachten (Instruction, Credentz vnd gewaltsbrief). Sie tragen ihr Anliegen vor, doch die königliche Majestät (Kon. Mt.) verschiebt die Angelegentheit auf den Reichstag in Speyer (Speir). Den Gesandten wird durch die königlichen Räte zu verstehen gegeben, dass ihrer Bitte wahrscheindlich nicht stattgegeben wird. Doch Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusing (Wilhelm von Henenberg) macht dem Reich mehr eigene Güter zu Lehen, als die Mainbergischen wert sind. Dadurch wird dem Tausch- und Kaufgeschäft zu Gunsten des Hochstifts Würzburg zugestimmt.
Exzerpt:
[Nachtragshand am Rand: Schweinfurth, Markstainach, Heselbach, Löffelstertz, Obern Vollkach, Schwanfelt, Mainingen Schleusingen, Wasungen, Themar, Melchrichstatt] Nachdem aber Mainberg [Einfügung: vnd andere oberzelte stüke] des reichs lehen, vnd in der verglichenen notel bestimbt ware, das ieder here ainen seiner räthe ab zu de[n/m] Kon. ast. abfertigen solte, antzuhalten vnd zubiten, das ir kon. Mst. in solchen abwechsel vnd kauffe guediglich bewilligten, gabe B. C[onraten] Wilhelmen von Grumbach vnd Graue Wilhelm Carln von Redw[unleserlich]
[68r.] dartzu, die sein zu W. abgeritten den 9 decembris vf prag zu mit Instruction, Credentz vnd gewaltsbrief, wie Registrirt ist eodem libro fol. 22 d. Als si aber ire werburg gethan heten, schoebe Kun. ast, dise handlung vf den Reichstag damals gein Speir angesetzt, vnd warde gleichwol den gesanten durch dise Kunigischen räthe zuuerstehen geben, das dise handlung vnd bite, schwerlich furgang gewinnen, es wurde dann Graue Wilhelm von Henenberg dem reiche souil aigene gütere wider zu lehen machen, als dise mainbergische ongeuerlichen wert weren, so durch obberurten abwechsel vnd kauffe dem Stiffte W. zustehn vnd geaiget werden solten. Recepta eo. lib. fol. 27
Kommentar:
Nachtragshand am Rand: Schweinfurt (
Schweinfurth), Marktsteinach (
Markstainach), Hesselbach (
Heselbach), Löffelsterz (
Löffelstertz), Obervolkach (
Obern Volkach), Schwanfeld (
Schwanfelt), Meiningen (
Mainingen), Schleusingen (
Schleusingen), Wasungen (
Wasungen), Themar (
Themar), Mellrichstadt (
Melrichstatt)
Der Familienname von Graf Wilhelm Karl ist nicht zu entziffern.
Als Datum ist lediglich der 09. Dezember angegeben, weshalb sich die Jahreszahlen an der Amtszeit des Bischofs orientieren.
Fundort in der Hohen Registratur:
Standbuch 1012, Folio: 67v/68r, Schreiber: Lorenz Fries
Quellenverweis in der Hohen Registratur: Die angegebenen Quellen und Signaturen beziehen sich auf die archivalische Systematisierung des 16. Jahrhunderts. Diese entsprechen nicht den modernen Signaturen.
Laegerbuch Mainberg f. 22
Laegerbuch Mainberg f. 27
Digitalisat: