Bischof Johann von Brunn schuldet Weiprecht Kötner (werprecht Kötner) 1500 Gulden. Dafür setzt er ihm und seinen Erben die Kellerei zu Haßfurt (hasfurt) mit all ihren Nutzungen und Gefällen zu und erlaubt ihn, sie so lange zu gebrauchen, bis ihnen die 1500 Gulden zurück gezahlt wurden. Er stellt allerdings die Bedingung, dass Weiprecht dem Stift davon jährlich 130 Gulden zum Deputat geben soll. Weiprecht möchte davon jedoch nicht gebrauch machen. Stattdessen schlägt er die ausstehende Summe auf die Hauptsumme, sodass eine Gesamtsumme von 2219 Gulden entsteht.