Das Hochstift Würzburg bezahlt seine Schulden bei dem Deutschmeister Eberhard von Seinsheim bis Kathedra Petri 1424 nicht, weshalb der Deutschmeister die Zahlung für Bischof Johann von Brunn um ein Jahr, das heißt bis Kathedra Petri 1425, verlängert. Der Bischof muss dann jedoch für jedes der drei Jahre, in denen er die Zahlung versäumt hat, 100 Gulden mehr zahlen, also 2300 Gulden. Dadurch ermöglicht er dem Bischof wieder die Verpfändung des Schlosses Neuhaus. Sollten die 2300 Gulden in der vereinbarten Zeit nicht bezahlt werden, soll aus dem Pfand ein beständiger Kauf werden und das Hochstift verliert alle Ansprüche darauf.