Konrad IV. von Trimberg (Trimperg) fechtet die Verfügung seines Vaters Konrad III. von Trimberg an, welcher seine Herrschaft Trimberg mit allen Zugehörungen, darunter Schloss und Stadt Arnstein (Arnstain), dem Hochstift Würzburg vermacht. Er einigt sich mit Bischof Mangold von Neuenburg dahingehend, dass die Herrschaft dem Hochstift auf ewig gehören soll. Konrad hingegen soll für einen jährlichen Zins von zehn Pfund Hafer die Stadt Bischofsheim an der Rhön (Bischofshaim vor der Rone) als Lehen erhalten, bis diese für 800 Mark Silber wieder abgelöst werde. Als Konrad ohne Erben stirbt, fällt auch Bischofsheim wieder an das Hochstift.
Monumenta Boica 38, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1866.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Bischof Manegold von Neuenburg verschreibt Herrn Konrad von Trimberg (Conrat von Trimpurg) einen Sitz zu Bischofsheim an der Rhön, ein Gehölz, eine Fischerei und jährlich 100 Pfund Heller für 800 Mark Silber. Eine Mark Silber wird für 2,5 Pfund Heller gerechnet.
Mit Konrad (dem Jüngeren) von Trimberg (Trimperg) kommt es bezüglich des Zehnten zu einer Irrung.