Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Schloss, Stadt, Amt und Gericht Bischofsheim für 2500 Gulden an den Domherrn Geis von der Tann (Than), dessen Neffen Friedrich, Johann von Steinau (Hanns von Stainau) und dessen Ehefrau Elisabeth (Else).
Nachdem Bischof Johann von Egloffstein Güter an Johann von Steinau (Hanns von Stainaw) verpfändet, die ursprünglich Hermann von Schneeberg (Herman von Schneberg) innehatte, stellt der Bischof Johann von Steinau eine Urkunde aus, in der steht, dass Hermann von Schneeberg keinerlei Ansprüche auf besagte Güter erheben darf, da er zu dieser Zeit im Gefängnis des Bischofs sitzt.
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Johann von Steinau (Hanns von Stainaw) 370 Gulden. In Anbetracht der hohen Verzinsung erlässt Johann von Steinau dem Stift 230 Gulden Schulden und Bischof Johann von Egloffstein verpfändet ihm die noch verbleibenden 140 Gulden auf das Schloss Gersfeld und einen Teil des Ortes Gersfeld, welcher zum Schloss gehört. Zu der Verpfändung kommt noch das Gericht vf der Hart mit den dazugehörigen Dörfern, Leuten und Gütern, die zuvor Hermann von Schneeberg (Herman von Schneberg) innehatte. Außerdem gestattet der Bischof Johann von Steinau, 100 Gulden am Schloss Gersfeld zu verbauen. Der Bischof behält sich jedoch das Wiederlösungsrecht und das Öffnungsrecht vor. Für das Widerlösungsrecht wird festgesetzt, dass bei einer Ablösung in den nächsten zwei Jahren 1500 Gulden Ablösungssumme zu zahlen sind, danach aber nur noch 150 Gulden. Über diese Handlung stellt Johann von Steinau dem Bischof einen Revers aus.
Nachdem Bischof Johann von Egloffstein Güter an Johann von Steinau (Hanns von Stainaw) verpfändet, die ursprünglich Hermann von Schneeberg (Herman von Schneberg) innehatte, stellt der Bischof Johann von Steinau eine Urkunde aus, in der steht, dass Hermann von Schneeberg keinerlei Ansprüche auf besagte Güter erheben darf, da er zu dieser Zeit im Gefängnis des Bischofs sitzt. Die Ursache für den Gefängnisaufenthalt erläutert Fries folgendermaßen: Hermann von Schneeberg widersetzt sich dem Stift und, obwohl der Bischof ihn auffordert, dies zu unterlassen, hört er nicht auf. Deshalb zieht Bischof Johann von Egloffstein im Jahr 1402 mit einem Heer nach Gersfeld. Aber einige Leute, die nicht namentlich genannt sind, legen Fürsprache für Hermann von Schneeberg ein und können den Bischof überreden, wieder abzuziehen, allerdings unter der Bedingung, dass dem Bischof das ewige Öffnungsrecht für das Schloss Gersfeld zustehen soll. Hermann von Schneeberg stimmt dem zu und verspricht, demnächst nach Würzburg zu kommen, um dies schriftlich festzuhalten. Er erscheint jedoch nicht, weshalb der Bischof im Jahr 1405 erneut mit einem Heer nach Gersfeld zieht. Er gewinnt und nimmt Hermann von Schneeberg gefangen. Nachdem dann das Schloss fast ein ganzes Jahr unter der Verwaltung des Bischofs stand, verpfändet er es an Johann von Stainau für 140 Gulden, wie zuvor erläutert. Nachdem nun erneut einige Leute für Hermann von Schneeberg Fürsprache einlegen, entlässt ihn der Bischof aus dem Gefängnis und er erhält das Schloss Gersfeld zurück, allerdings unter der Bedingung, dass er es dem Stift zu Erblehen macht und der Bischof das ewige Öffnungsrecht erhält. Dieser Handel wird auch am Landgericht des Herzogtums Franken so bestätigt.
Bischof Johann von Egloffstein genehmigt Johann von Steinau (Hanns von Stainau), für 200 Gulden Baumaßnahmen an der Burg Bischofsheim (Bischofshaim) vorzunehmen. Die Pfandsumme erhöht sich um den entsprechenden Betrag.
Bischof Johann von Brunn verpfändet das Amt und Gericht von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) für 2500 Gulden an Johann von Steinau (Hannsen v. Stainau).
Bischof Johann von Brunn übergibt Johann von Steinau (Hannsen von Stainau) einen Brief über die Verpfändung von Amt und Gericht von Bad Neustadt an der Saale. Dieses Pfand wird später wieder abgelöst.