Fries kündigt eine Aufstellung über die Orte an, die zum Amt Bischofsheim an der Rhön (Bischofshaim vor der Röne) gehören, die aber nicht erfolgt. Er verweist für das Stichwort Arnstain darauf, dass Stadt und Schloss an Konrad von Trimberg (Trimperg) verliehen worden und letztlich wieder an das Hochstift gekommen sind.
Simon von Brendau (Brandau) empfängt die Hälfte am Dorf Reulbach (Ruelberg) als Burglehen zu Bischofsheim (Bischofshaim).
Der Ritter Heinrich von der Tann (Than) empfängt sechs Pfund Heller von der Bede in Neustadt (Newenstat) als Burglehen in Bischofsheim (Bischofshaim).
Konrad von Bastheim (Basthaim) erhält in seiner Eigenschaft als Burgmann von Bischofsheim (Bischofshaim) etliche Äcker und Wiesen von Bischof Albrecht von Hohenlohe verschrieben. Diese Lehen liegen in Brückenau (Brukenaw) und im sogenannten Kammerforst (Camerforst).
Die Brüder Simon und Heinrich von Schlitz, genannt von Gortz (Slitz genant von Gortz) übertragen für 150 Gulden Bischof Gerhard von Schwarzburg das Dorf Rymboldesdorf (Rymbolds) und erhalten es als Lehen. Sie verpflichten sich, dieses Lehen als Erbburgmänner im Schloss Bischofsheim (Bischofshaim) zu verdienen.
Die Brüder Geis, Heinrich und Berthold von Ebersberg-Weyhers (Weiers) erhalten 120 Gulden von Bischof Gerhard von Schwarzburg und tragen dafür ihr Gut (zum Seifrids) dem Hochstift als Lehen auf. Sie verpflichten sich, dieses Lehen als Erbburgmänner in Bischofsheim (Bischoshaim) zu verdienen.
Friedrich von Schlitz zu Hauselstein (Slitz zu Hauselstain) empfängt 75 Gulden und trägt dafür das Dorf Rimperg (evtl. Rimbach) als Burglehen auf. Er verpflichtet sich, dieses Burglehen in Bischofsheim (Bischofshaim) zu verdienen.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Schloss, Stadt, Amt und Gericht Bischofsheim für 2500 Gulden an den Domherrn Geis von der Tann (Than), dessen Neffen Friedrich, Johann von Steinau (Hanns von Stainau) und dessen Ehefrau Elisabeth (Else).
Bischof Johann von Egloffstein genehmigt Johann von Steinau (Hanns von Stainau), für 200 Gulden Baumaßnahmen an der Burg Bischofsheim (Bischofshaim) vorzunehmen. Die Pfandsumme erhöht sich um den entsprechenden Betrag.
Schloss, Stadt und Amt Bischofsheim an der Rhön (Bischofshaim) werden vom Hochstift Würzburg wieder abgelöst.