Die Schuldverschreibung, die Graf Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen) Bischof Gerhard von Schwarzberg ausgestellt hat, findet Lorenz Fries nicht, da sie auf Grund des Todes des Bischofs im Jahr 1400 vielleicht nicht angefertigt wurde. Später verpfändet Bischof Johann von Egloffstein dem Grafen Stadt, Schloss und Amt Sternberg im Grabfeld (Sternberg) sowie Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) zusammen mit den Dörfern Ischershausen (Jschershausen) und Linden (Linden) und allem was dazu gehört für 9400 Gulden mit dem Recht auf Widerlösung. Davon ausgenommen sind der große Zoll, geistliche und weltliche Lehen sowie die halbe Landsteuer. Darüber stellt der Graf ein Revers aus.
Den Zoll von Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) verpfändet Bischof Johann von Egloffstein 1406 dem Ritter Ludwig von Hutten (Ludwigen von Hutten riter) für 190 Gulden. Eitel Truchsess von Brennhausen (Eitel Trugsessen) leiht Bischof Johann von Egloffstein die 190 Gulden. Damit wird der Zoll wieder von Herrn Ludwig von Hutten abgelöst. Bischof Johann von Egloffstein schuldet Eitel Truchsess von Brennhausen noch 60 Gulden, so dass die gesamten Summe nun 250 Gulden beträgt. Dafür überlässt er ihm den gesammten Zoll der Stadt Bad Königshofen im Grabfeld, solange bis die Schulden bezahlt sind. 1408 schlägt er ihm nochmal 101 Gulden zu. 1407 tut er dasselbe mit Dietrich von Heßberg (Dietzen von Hespurg) für 175 Gulden.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen von Hennenberg) Schloss, Stadt und Amt Sternberg im Grabfeld (Sterenberg)und Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) samt dem großen und kleinen Zoll sowie die Dörfer Ischershausen und Linden mit allem, was dazu gehört, für 8000 Gulden. Davon ausgenommen sind nur das Öffnungsrecht (öffnung), das geistliche und das weltliche Mannlehen. Darüber gibt der Graf dem Hochstift ein besiegeltes Revers.
Nach dem Tod Bischof Johanns von Egloffstein übernimmt sein Nachfolger Bischof Johann von Brunn die Verhandlungen mit Balthasar und Sigmund von Thüngen (beden Jungen von Thungen) und übergibt ihnen eine neue verbürgte Schuldverschreibung für die beiden Flecken Heidingsfeld und Mainbernheim. Diese besagt, dass er ihnen in den nächsten zwei Jahren die Schulden (ausgelegten pfandschullings) zurückzahlt und ihnen in der Zwischenzeit einen Zins von 15 Gulden zahlt. Für diese zwei Jahre sollen sie die beiden Flecken über einen Amtmann innehaben und die Abgaben erhalten. So kommt der Bischof in den Besitz der beiden Flecken. Er zahlt ihnen die Schulden (pfandschilling) nicht auf einmal, sondern verzinst ihnen diese.
Nach dem Tod Graf Friedrichs von Henneberg-Aschach (Fridrichen) leiht dessen Sohn Georg von Henneberg-Aschach dem Bischof Johann von Brunn 2000 Gulden, welche er auf die Schuldverschreibung (pfandschilling) von Sternberg im Grabfeld (Sternberg) und Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) schlägt.
Bischof Johann von Brunn nimmt zusätzliche 550 Gulden Schulden auf die Schuldverschreibung, die Bad Königshofen und Sternberg betrifft, (vnterpfand) von Graf Georg von Henneberg-Aschach (Georgen) auf.
Engelhard Schott (Engelhart Schot) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Gulden, wofür er von ihm jährlich 50 Gulden auf das Gefälle und die Nutzung von Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) verpfändet bekommt. Nach dem Tod Engelhard Schotts geht dies an dessen Sohn Heinrich Schott (Haintzen Schoten). Barbara von der Kere, geboren von Steinau, die nachgelassene Wittwe des Ritters Konrad von der Kere (Conraten von dere Kere), gibt Heinrich Schott 1000 Gulden. Dafür bekommen sie und ihre Erben von ihm die 50 Gulden jährlichen Zinses. Dies bewilligt Bischof Lorenz von Bibra und stellt eine neue Schuldverschreibung aus. Später werden die 50 Gulden Zinsen Lorenz von Bibra verpfändet.
Bischof Lorenz von Bibra leiht Erzbischof Uriel von Gemmingen (Vrieln zu Maintz) 5000 Gulden. Die Frist zur Rückzahlung der Summe wurde nicht eingehalten. Sein Nachfolger Erzbischof Albrecht von Brandenburg (Albrecht Cardinal)meldet lediglich 4500 Gulden. Er zahlt Bischof Konrad von Thüngen 3000 Gulden zurück. Und er verbürgt sich dafür, die übrigen 1500 Gulden bis zum 22. Februar 1520 zurück zu zahlen.
Bischof Lorenz von Bibra leiht Erzbischof Albrecht von Brandenburg (Ertzbischofe Albrechten zu Maintz) 4500 Gulden. Davon zahlt er 3000 Gulden an Bischof Konrad II. von Thüngen zurück. Und er verbürgt sich dafür, die übrigen 1500 Gulden bis zum 22. Februar 1520 zurückzuzahlen.
Von den Schulden Graf Wilhelms IV. von Henneberg-Schleusingen übernimmt Bischof Konrad von Bibra 100.000 Gulden, wodurch er die Gläubiger zufrieden stellt. Darüber stellt der Graf dem Bischof eine Schuldverschreibung aus und versichert (quietirt) ihm, dass er die 100.000 Gulden samt Zinsen sowie die Hälfte von weiteren 70.000 Gulden an ihn, seine Nachfolger und das Hochstift zahlt.