Domher Konrad von der Kere (Conrad von der kere) genehmigt Bischof Gotthard von Limpurg einen Hof neben dem Domstift gelegen zu bewohnen.
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht sich 2000 Gulden von Konrad von der Kere (Contzen von der Kere) und benutzt diese Summe für die Ablösung des Amtes Klingenberg (ambts Clingenberg) und verschreibt ihm und seinen Erben dafür jährlich 100 Gulden Zinsen, nämlich 50 Gulden auf die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat) und 50 Gulden auf das Dorf Oberstreu (Oberstrai).
Nach Georg von Ebersberg-Weyhers' (Weiers) Tod lösen Otto und Konrad von der Kere (Kere) sowie Heinrich Forstmeister (Forstmaister) von dessen Witwe die Pfandsumme von 300 Gulden über der Bede und die zugehörigen Dienste in Bocklet (Bocklat) aus und bringen sie an sich. Dies geschieht mit der Bewilligung Bischof Rudolfs von Scherenberg.
Konrad von der Kere (von der Kere) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Gulden, damit dieser Amt und Schloss Rottenstein (Rotenstain) wieder ablösen kann, und erhält dafür jährlich 50 Gulden auf der Bede von Dettelbach (Dettelbach) verschrieben.
Die Rechte derer von der Kere (Kere) und Heinrich Forstmeisters (Forstmaister) in Bocklet werden wieder abgelöst und für 300 Gulden an den Ritter Wilhelm von Bibra (Bibra) verpfändet.
Engelhard Schott (Engelhart Schot) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Gulden, wofür er von ihm jährlich 50 Gulden auf das Gefälle und die Nutzung von Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) verpfändet bekommt. Nach dem Tod Engelhard Schotts geht dies an dessen Sohn Heinrich Schott (Haintzen Schoten). Barbara von der Kere, geboren von Steinau, die nachgelassene Wittwe des Ritters Konrad von der Kere (Conraten von dere Kere), gibt Heinrich Schott 1000 Gulden. Dafür bekommen sie und ihre Erben von ihm die 50 Gulden jährlichen Zinses. Dies bewilligt Bischof Lorenz von Bibra und stellt eine neue Schuldverschreibung aus. Später werden die 50 Gulden Zinsen Lorenz von Bibra verpfändet.