Emancipatio: Bischof Rudolf von Scherenberg löst Wilhelm und Philipp von Bibra (Wilhelmen vnd Philipsen von Bibra) aus der väterlichen Gewalt und gewährt ihnen rechtliche Eigenständigkeit.
Die Rechte derer von der Kere (Kere) und Heinrich Forstmeisters (Forstmaister) in Bocklet werden wieder abgelöst und für 300 Gulden an den Ritter Wilhelm von Bibra (Bibra) verpfändet.
Bischof Rudolf von Scherenberg kauft das Dorf Rodiges zusammen mit dem Schloss, Steinau an der Straße (Steinaw) und Nickersfelden (Nickersfeld) von Wilhelm V. von Bibra (wilte Bibra) für 2200 Gulden auf Wiederlösung. Hierüber ist ein Brief geschrieben worden, in welchem steht, dass Wilhelm V. von Bibra die Ablösung zu tragen hat. Dieser Brief liegt bei den Unterlagen zum Amt.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst die Bede und die zugehörigen Dienste in Bocklet von den Vormündern von Wilhelm von Bibras (Bibra) Kindern wieder ab.