Bischof Otto von Wolfskeel kauft Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (Gotfriden von Hohenlohe von Brauneck) den freien und eigenen Teil Kitzingens (kitzingen) für 3000 Pfund Heller ab. Der Bischof gibt ihm dafür einen Schuldbrief über die Kaufsumme und bezahlt ihm 1500 Pfund.
Im Jahr 1337 bezahlt Bischof Otto von Wolfskeel Gottfried von Hohenlohe-Brauneck zuvor schuldig gebliebene 1000 Pfund für den Kauf von Teilen Kitzingens (kitzingen). 500 Pfund schuldet er ihm noch. Diese 500 Pfund zahlt er in den nächsten Jahren zurück. Vor diesem Kauf befinden sich etliche Stücke dieser Teile der Stadt in der Haftung von Andreas Truchsess (Heren Endresen T), Lämplein Lamprecht von Gerolzhofen (Lenlein Lamprechten) und seinen Schwagern.
Albrecht von Hohenlohe verpfändet Schloss und Stadt Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) zusammen mit Schloss Wildberg (Wildberg) an Konrad (Conraden), Dietrich (dietrichen) und Hermann (Herman) von Bibra für 5000 Pfund Haller. Diese geben ihm ein Revers, welches ihm die Widerlösung ermöglicht.
Fries merkt an, dass er den Kaufbrief über Teile von Kitzingen (kitzingen) und Hoheim keine Kaufbrief finden kann. Allerdings gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlach von Hohenlohe) dem Herren Lämplein Lamprecht von Bimbach (Lemlein Lamprechten) einen Schuldbrief in Höhe von 2600 Gulden und sagt diesem zu, dass er ihm bis Lichtmesse 1000 Gulden, im Jahr darauf wieder 1000 Gulden und im wieder darauffolgenden Jahr die restlichen 600 Gulden zahlt. Bis diese Raten abgezahlt sind steht Lämplein Lamprecht zu Bimbach die Nutzung von Kitzingen weiterhin zu.
Fries vermutet, dass Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlach) eine derartige Schuldverschreibung auch dem Truchsess und Ritter Andreas (Endres Truchsessen) gegeben habe. Allerdings gibt es hierfür kein Verzeichnis. Fries fügt später hinzu, dass es aber eine Urkunde gibt, die bezeugt, dass Bischof Gerhard von Schwarzburg dem genannten Lämplein Lamprecht von Bimbach (Lamprechten) für seinen Teil 2600 Gulden sowie dem Truchsessen Andreas 5500 Pfund Haller für seinen Teil an Kitzingen (kitzingen) zahlt.
Diverse Urkunden, die nicht mehr aufgefunden werden können, berichten, dass Bischof Gerhard von Schwarzburg die Schulden zahlt, die Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (hern Gerlachen) bei seinen Gläubigern hatte. Nachdem sich diese Summe, samt der laufenden Kosten und dem entstandenen Schaden auf 13000 Gulden in Gold erstreckt, gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim Bischof Gerhard von Schwarzburg eine neue Schuldverschreibung, in der dieser sich verpflichtet von der genannten Summe von 13000 Gulden zu bezahlen. 6000 Gulden dieser Summe verlagert er auf Rotenfels (Rotenuels) und Gemünden am Main (Gemunde am Main). Dafür birgt der Herzog von Bayern (Hertzogen von Bairen) mit Urkunden. Ferner soll Bischof Gerhard von Schwarzburg 3000 Gulden dem Landgrafen von Leuchtenberg (Landgauen von Leuchtenberg) und 3000 Gulden den Juden zu Rothenburg ob der Tauber (Juden zu Rotenburg vf der Tauber) zahlen. Zudem soll er 1000 Gulden, die er Konrad Geyer zu Ingolstadt (Cuntzen Geieren zu Jngelstat) schuldig ist, zahlen. Bischof Gerhard gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim seinen Teil an Kitzingen, ausgenommen die Pfandschaft von Lämplein Lamprecht (Lemlein Lamprecht), wieder zurück. Falls aber Gerlach den Landgrafen die 3000 Gulden nicht bezahlen kann, dann soll Gerlach den Pfandschilling von Lämplein Lamprecht an Lichtmess bezahlen und seinen Teil an Kitzingen wieder an den Bischof und das Hochstift Würzburg zurückgeben sowie eine Pfandschaft für 6000 Gulden darüber aufnehmen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet die Hälfte des Amts Königshofen (Kunigshofen) und des Schlosses Sternberg (Sternberg) für 2500 Gulden an Hermann Zentgraf (Hermann Zentgrauen) mit 150 Gulden jährlichen Zinses. Dafür gibt Hermann Zentgraf dem Hochstift ein Revers, durch das eine Widerlösung möglich ist.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet dem Grafen Friedrich von Henneberg-Aschach (Friedrichen von Hennenberg) Schloss und Stadt Sternberg im Grabfeld (Sternberg) sowie Bad Königshofen im Grabfeld (Konighofen). Ausgenommen sind geistliche und weltiche Lehen. Darüber gibt Graf Friedrich dem Hochstift ein Revers.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet Weiprecht von Grumbach außerdem 1200 Gulden auf der Bede und weitere Gefällen des Dorfes Kürnach (Kurnach) mit Bürgen. Fries gibt an, keine Einsicht in dieses Dokument gehabt zu haben. Diese Verpfändung geht nach dem Tod Weiprechts von Gumbach an dessen beide Sohne, den Ritter Johann von Grumbach (Hansen) und Herrn Peter von Grumbach (Pettern). Nach dem Tod Bischofs Gerhard von Schwarzburg geht Johann von Grumbach mit den beiden Schuldverschreibungen zu Bischof Johann von Egloffstein (Johansen von Egloffstein) und stellt auf Grund erlittenen Schadens Forderungen. Diese gesteht ihm Bischof Johann von Egloffstein nicht gänzlich zu. Es kommt zu Unklarheiten auf beiden Seiten, die durch Eberhard von Grumbach (Eberharten) aus Rimpar, Eberhard von Grumbach (Eberharten) aus Bamberg (Bamburg) und Reicholf von Elm (Reicholfen von Elma) geklärt werden. Sie entscheiden, dass Johann von Grumbach die zwei Schuldbriefe und 260 Gulden an Bischof Johann von Egloffstein übergibt. Dafür gibt Bischof Johann von Egloffstein ihm und seinem Bruder Peter drei Schuldbriefe über 1500 Gulden. Solange die Schulden ausstehen erhalten die beiden Brüder und ihre Erben den Getreidezehnt des Dorfes Kürnach sowie 60 Gulden jährlich auf der Bede.
Markgraf Albrecht (Marggraue Albrecht) beruft Bischof Johann von Grumbach nach Kitzingen (Kitzingen). Dort sollen sie sich Bestätigungen über die in den vorherigen Einträgen besprochenen Vereinbarungen und die Erbhuldigung übergeben. Bischof Johann von Grumbach schickt seine Räte und lässt den Räten des Markgrafen eine neue Schuldverschreibung übergeben, während er die alten Schuldverschreibungen und eine Bestätigung erhällt. Am darauffolgenden Freitag soll er die Erbhuldigung empfangen.