Bischof Johann von Brunn übernimmt die Schulden seines Vorgängers Bischof Gerhard von Schwarzenburg, der Andreas von Müdesheim (Endressen von Mutigsheim) 500 Gulden schuldet. Dazu kommen 100 Gulden für Getreide, 250 Gulden für Wein und 350 Gulden hat Andreas dem Bischof Johann von Brunn geliehen. Insgesamt hat der Bischof 1200 Gulden Schulden. Dafür bekommt Andreas von Müdesheim (Mutigsheim) zwei Höfe bei Rieden (Rieden) mit allen Zugehörungen und Nutzungsrechten, sowie das Ungeld von Arnstein (Arnstein) und den Zehnt der Dompropstei. Dies gilt solange bis die 1200 Gulden an Andreas von Müdesheim zurück gezahlt werden.
Peter Haberkorn (petter Haberkern) leiht Bischof Johann von Brunn wiederum Geld. Die Gesamtsumme beläuft sich nun auf 1766 Gulden und drei Pfund Heller. Diese Summe verzinst Bischof Johann von Brunn erneut und händigt ihm die bisherige Verschreibung aus. Diese umfasst nun Personen, die für die Schulden des Bischofs haften, Burgen sowie die zwei Dörfer Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thüngersheim), auf Widerlösung.