Bischof Otto von Wolfskeel schuldet Erkinger von Seinsheim zu Hohen Kottenheim 4,5 Pfund Heller. Dafür verschreibt er ihm 70 Malter Weizen jährlicher Gülte zu Herbolzheim (Herboldshaim).
Bischof Johann von Brunn schuldet Ritter Johann von Sparneck (Hanns von Sparneck) 700 Gulden für Schuld, Schaden, verlorene Pferde und Verhinderung und Burggutwein.Diese verschreibt er ihm auf der Stadt Haßfurt. Er soll in 7 aufeinanderfolgenden Jahren jeweils 100 Gulden behalten.
Bischof Johann von Brunn nimmt 1000 Gulden von Herrn Albrecht Truchsess von Wetzhausen (Albrecht Trugsissen zu Wetzhausen) und verschreibt ihm im Gegenzug jährlich 100 Gulden auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt).
Zwei Jahre später schlägt Bischof Johann zu der Summe, die er Eberhard von Schaumberg (Eberhart von Schaumberg) schuldet noch 181 Gulden dazu. Der Dechan und das Kapitel geben ihm einen Heißbrief an die Stadt Haßfurt, in dem er als Amtmann eingesetzt wird.
Albrecht Truchsess von Wetzhausen (Albrecht Trugsess) hat eine weitere Forderung an Bischof Johann von Brunn für verlorene Pferde und andere Schäden und Belastungen, die sich über 1300 Gulden erstrecken. Daraufhin leiht er Bischof Johann noch 300 Gulden in bar, sodass eine Summe von 1600 Gulden ensteht. Dafür verschreibt Bischof Johann ihm kaufsweise den großen und kleinen Zoll zu Haßfurt (Hasfurt) auf dem Wasser und auf dem Land. Es ist nicht ausgenommen, außer die Zollbriefe.
Bischof Johann von Brunn schuldet dem Nürnberger Bürger Johann Gretzer (Hanns Gretzer) für Getreide und geliehenes Geld 1500 Gulden. Dafür verschreibt er ihm 100 Gulden jährlicher Gülte auf der Bede zu Haßfurt (Hasfurt).
Da Bischof Johann von Brunn große Geldnot hat, leiht er sich 1200 Gulden von Karl Truchsess von Rotenstein (Carl Trugsess zum Rotenstain) und verschreibt ihm dafür die Kemenaten Burg und Behausung samt der Kellerei und dem Bauhof zu Haßfurt auf Wiederlösung. Seine Erben Heinrich und Michael Truchsess von Rotenstein (Hainzt vnd Michel die Trugsessen) bewilligen Bischof Rudolf von Scherenberg eine Reduktion der Hauptsumme um 500 Gulden und übergeben ihm dafür ein Revers.
Ritter Konrad von Künsberg (Conrad von Kindsberg ) wird von Bischof Rudolf von Scherenberg zur Zahlung eines Drittels von 2000 Gulden an Elisabeth von Gultingen (Elspeten von Gultlingen ) aufgefordert, die Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verschrieben hat. Die 400 Gulden Dienstgeld sollen über vier Jahre mit jährlich 100 Gulden abbezahlt werden. Es kommt zur Aussöhnung.
Johann von Brunn wird von den Herren von Hirschhorn gefangen genommen. Diese hatten ihm 15.000 jährlich zu verzinsende Gulden geliehen. Im Gegenzug verpfändete er ihnen Burgen und Unterpfänder. Er versäumt es jedoch jahrelang, die Zinsen zurückzuzahlen. Nur mit Mühe kann er sich aus der Gefangenschaft befreien. Lorenz Fries verweist für Einzelheiten auf die Vita des Bischofs Johann von Brunn, da der Eintrag sonst zu lang geworden wäre. Johann von Brunn verpflichtet sich, einen Geldbetrag an die Herren von Hirschhorn zu zahlen, zahlt diesen zu Lebzeiten jedoch nicht ab. Die Herren von Hirschhorn fordern diesen Betrag deshalb vom Stift ein. Kurfürst Philipp, Pfalzgraf bei Rhein (pfaltzgraue Philips Chorfurst) verträgt die beiden Parteien wieder miteinander. Bischof Rudolf von Scherenberg soll dem Ritter Otto und Johann von Hirschhorn (her Ot riter vnd Hanns von Hirshorn) 5600 Gulden zahlen. Für 1600 Gulden gibt er ihnen eine Schuldverschreibung.
Hartung Truchseß zu Wetzhausen (Hartung Trungsess von wetzhen) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1100 Gulden. Dafür erhält er das Schloss zu Haßfurt (Hasfurt) und den Garten bei der oberen Mühle zum lebenslangen Gebrauch. Außerdem darf er im Steigerwald Jagdrechte ausüben. Seine Söhne/Schwiegersöhne/Erben (siehe Kommentarfeld) Karl und Bernhard von Bastheim (Carl vnd Bernhart von Basthaim) sollen nach seinem Tod von der Hauptsumme von 1100 Gulden bis zur vollständigen Ablösung einen jährlichen Zins von 44 Gulden auf Haßfurt erhalten.