Die Gemeinde von Baldersheim (Baldershaim) einigt sich mit Jörg von Leutzenbronn (Leutzenbron) und seiner Ehefrau Juliane von Rosenberg (Rosenberg) auf eine Schuldverschreibung über 2000 Gulden mit 100 Gulden als jährlichem Zins.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels für 2000 Goldgulden einen jährlichen Zins von 100 Gulden auf den Kammergefällen an Jörg von Leutzenbronn (Lutzenbrun), dessen Ehefrau Juliane (geborene von Rosenberg) und ihre Erben. Juliane hat diese Summe zuvor an Graf Wilhelm von Henneberg geliehen; beim Kauf des Amtes Mainberg ist diese Summe verrechnet worden. Bischof Konrad von Bibra verpfändet daher den Eheleuten die Beden, Renten, Zinsen, Gülten, Nutzrechte und sonstigen Einkünfte des Hochstifts im Dorf Baldersheim (Baldershaim); die Ablösung muss ein Jahr vor Letare angekündigt werden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt der verwitweten Juliane von Leutzenbronn (Leutzenbrunnerin wittibin) für 2000 Gulden einen jährlichen Zins von 100 Gulden auf den Kammergefällen. Die Ablösung muss ein Vierteljahr vor Petri Cathedra angekündigt werden.
Die 1548 erfolgte Verschreibung wird abgelöst. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt Juliane von Leutzenbronn einen Zins von 50 Gulden für 1000 Gulden auf den Kammergefällen. Auch nun ist die Kündigungsfrist ein Vierteljahr vor Petri Cathedra.