Bischof Lorenz von Bibra schreibt Philipp von der Tann (Philip von der Thanne) und bittet um eine Kopie der Briefe, in denen Nüdlingen (Nutlingen) und Hain (Hain) denen von der Tann vom Stift verschrieben wurden, da er die beiden Dörfer wieder dem Stift zuführen möchte. Zwei Jahre später fordert Bischof Lorenz Philipp von der Tann zu sich und bietet an, ihm den Pfandschilling von 1855 Gulden zu bezahlen. Philipp will aber weder die Hauptsumme annehmen noch das Unterpfand abtreten. Ihm wird dann das Interesse, also von 10 Gulden ein Gulden, nicht ausgezahlt. Philipp fordert das ihm zustehende Interesse von 7000 Gulden beim Bischof ein, erhält es jedoch nicht. Fries bemerkt noch, dass die beiden Hauptverschreibungen unter Bischof Johann von Brunn und Bischof Sigmund von Sachsen nur unter ihren Siegeln und ohne Bewilligung des Domkapitels geschehen ist.