Gottfried von Hohenlohe (von späterer Hand fälschlicherweise in Manfred korrigiert) verkauft seinen Anteil an Gericht, Steuer, Gülten und Zinsen in Dettelbach (Detelbach), Brück (Bruck) und Schnepfenbach (Schnepfenbach) für 1000 Pfund Heller an Hans von Dettelbach (Detelbach) unter der Bedingung, dass Gottfried und seine Erben die Güter von Hans und seinen Erben künftig als Lehen empfangen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet die von Ulrich von Hanau erworbenen Güter und andere Nutzungsrechte in Schnepfenbach (Schnepfenbach), Brück (Bruck), Mainbernheim (Mainbernhaim), Kitzingen (Kitzingen) und Prosselsheim (Brosselzhaim) für 1800 Pfund Heller an Hans von Dettelbach (Detelbach).
Monumenta Boica 39, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1868.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Ritter Johann von Dettelbach ( hantz von detelbach ritere) 13 Pfund jährlicher Gülte, die Albrechtsbede genannt, und von den 79 Pfund Bede des Stiffts 15 Schilling.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet dem Ritter Johann von Dettelbach (Hannsen von Detelbach) jährlich zehn Pfund und 15 Schilling Gült (hallergülte) sowie 65,5 Malter Getreidegült (korngült) zu Mainbernheim (Mainbernhaim) auf Wiederlösung.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet in Absprache mit seinem Domkapitel das Folgende auf Wiederlösung an den Ritter Johann von Dettelbach (Hansen von Dettelbach ritter) und seine Erben: den Anteil des Bischofs und des Hochstifts an Repperndorf (Repperndorff), Dettelbach (Tettelbach), Schnepfenbach (Schnepfenbach) und an Brück (Bruck), die dortigen Leuten, das Dorfgericht, die Güter, die Gülte, die Zinsen, Nutzungsrechte und Gefälle, seien sie besucht oder unbesucht, mögen sie das Dorf selbst oder die umliegenden Felder betreffen. Diese umfassen zehn Pfund und 15 Schilling Hellergült jährlich, einen Getreidegült über jährliche 63 Malter Korn zu Mainbernheim (Mainbernhaim) und 13 Pfund Hellergült zu Kitzingen (kitzingen). Außerdem werden die Bede des Bischofs und der Hellergült auf die Bede des Hochstifts zu Kitzingen, der jährlich 70 Pfund und 15 Schilling umfasst, für 1800 Pfund Heller auf Wiederlösung verpfändet. Der Domherr bestätigt diesen Vorgang schriftlich.
Konrad von Hohenlohe-Brauneck verleiht Hans von Dettelbach (Detelbach) eine Hube in Dettelbach (Detelbach) namens Gaisbertin, welche den Bauhof vor dem Kirchhof umfasst, sowie ein Drittel des Waldes Burckstal zwischen Dettelbach (Detelbach) und Mainstockheim (Stockhaim) als Lehen.
Manche Käufe wurden auch mit einem Kuss besiegelt. Herr Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenlohe) verkauft alle seine Rechte zu Brück (detelbach Bruck) und Schnepfenbach (Schnepfenbach) für 1000 Pfund Heller an Johann von Dettelbach und besiegelt die Eigentumsübergabe mit einem Kuss. Fries kommentiert, dass diese Art der Einsetzung sehr selten gewesen sei.
Gottfried von Hohenlohe und sein Sohn Gottfried (Gotfrid von Hohenlohe vatter vnd Gotfrid sime) setzen den Ritter Johann von Dettelbach (hansen von Dettelbach Rittere) mit einem Kuss für etliche gekaufte Güter als Verwalter ein.