(39) Die Häuser, die um die Kapelle gelegen sind, müssen dem Grafen sieben Pfund neuen Geldes und 30 Fastnachtshühner als Zinsen bezahlen.
Zu Reichenberg (Reichenberg) hat das Hochstift Würzburg ein Burggut und davon ausgehend 18 Malter Gült inne. Diese setzen sich aus je zwölf Maltern Korn und sechs Maltern Hafer zusammen. Hinzukommen zwei Lammbäuche sowie zwei Fastnachtshühner, die jählich zu Karbach (Carbach) fällig sind. Dies tragen Andreas und Stephan Salzkästner (Endres vnd Steffan die Saltzkestner) zu Lehen. Nach ihnen trägt Gottfried Voit von Rieneck (Gotz voiten von Rieneck) das Lehen.
Bischof Johann von Brunn gestattet Peter Kegler (Peter Kegleren) den Bau einer Mühle vor der Stadt Gerolzhofen (Geroltzhouen). Dafür muss er dem Hochstift jährlich acht Malter Korn, ein Fastnachtshuhn und Landbede abgeben.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt zur rechten Ehre ein Urteil am Hof Burgrheinfeld, der unter dem Zabelstein mit einem Schloss bebaut wurde. Das Urteil umfasst 31 Morgen Acker, 9 Morgen Wiesen, den Zent, Send und die Bedefreiheit. Dafür muss Burgrheinfeld dem Schloss Zabelstein (schloss Zabelstein) 9 Malter Korn, 8,5 Malter Hafer, 4 Metzen Eibenholz nach Hofmaß und ein Fastnachtshuhn geben. Sollten diese Güter gut verkauft werden, soll ein angemessener Handlohn bezahlt werden.
Georg von Baldersheim (Jorg Truchses von Baldersheim) verkauft Philipp von Weinsberg (philipsen dem eltern hern zu Weinsberg) seine Mühle in der Nähe des Reichelsbergs (Raigelberg) für 60 rheinische Gulden. Als Gült gibt er außerdem dazu eineinhalb Malter Korn, sechs Fastnachtshühner und einen Lammbauch.
Die Herren tragen den Bayerhof (Hof Bairen) etliche Jahre für eine jährliche Gült und Zinsen zu Lehen. Nachdem der Hof jedoch verkommt, vererbt Bischof Konrad von Thüngen diesen zusammen mit dem Schaftrieb und der Weide an Nikolaus Volk (Clausen Volken) und Johann Ateling (Hannsen Atelingen sunst Sternhannsen genant) und deren Erben. Sie dürfen den Hof beziehen, ihn wiederaufbauen und behalten. Sie dürfen jedoch kein Stoh des Hofes verkaufen und nicht unter 300 Schafe halten. Außerdem sollen sie dem Hochstift Würzburg jährlich zwölf Morgen Acker in Richtung Marktsteinach bestellen und geben jährlich zwischen Maria Geburt und Maria Himmelfahrt als Zins an das Hochstift Würzburg 52 Schöffel Korn, 52 Schöffel Hafer und zu Cathedra Petri (22. Februar) 2 Fastnachthühner. Für Schäferei und die Nutzung der Weide zahlen sie jährlich an Sankt Martin (11. November) 10 Gulden, einen Hammel und einen Lammbauch an die Kellerei in Haßfurt. Sooft es zu Verschuldungen kommt, sollen sie einen Handlohn entrichten. Nikolaus Volk und Johann Ateling nehmen dies für sich und ihre Erben an und bestätigen es mit einem Revers.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gestattet Bad Neustadt an der Saale (Newstatt an d Saal), für das dortige Spital eine Mühle mit drei Mühlrädern zu erbauen. Zwei dieser Räder dienen zum mahlen und eines zum walken. Die Mühle soll in der hinteren Aue am Rand des Gewässers auf dem Grund des Stiftes stehen. Die Mühle soll dabei andere Brunnen und Güter nicht beschädigen. Die Einnahmen der Mühle soll ein Spitalmeister verwalten und dem Spital selbst zukommen lassen. Die Mühle soll außerdem jährlich zwei Fastnachtshühner in die Kellerei schicken. Das Lehen und die Zinsen gehen an den Spitalpfleger, zusätzlich wird ein Lehenbrief auf Vorbehalt des Hochstifts ausgestellt. Die Mühle soll weder der Erbhuldigung, Reichssteuer, dem Lehen, den Rechten noch Gewohnheiten des Stifts schaden. Sollte wegen der neuen Mühle eine andere Mühle des Stifts abgebrochen werden, muss dieser Abbruch von der Mühle erstattet werden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt seinem Sattelknecht Melchior Trautmann (Melchior Trautman) ein kleines Haus mitsamt einem Hof in Mellrichstadt (Melrichstat). Dieser ist von der Reichs- und Landsteuer befreit. Er bekommt ihn auf Lebenszeit, solange er das Anwesen nicht verkauft oder verändert. Dafür hat er dem Bischof jährlich ein Fasnachtshuhn oder 8 Gulden zu entrichten. Die Erben oder Käufer des Hofes sollen zusätzlich zum Fastnachtshuhn auch 20 Gulden und andere bürgerliche Pflichten gegenüber dem Bischof leisten.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit dem Einverständnis seines Domkapitels den Teil der Güter und Lehen zu Öttershausen (Ottershausen), die das Stift inne hat, samt der Gült, der Bede, der Steuer, dem Weihnachts- und Fastnachtshuhn, der Frondienste, des Ungelds, des Reisdiensts, der Gerechtigkeiten und Herrlichkeiten und speziell des Schaftriebsrechts für 1100 Gulden an Albrecht von Berg (Albrecht Schrimpff). Ausgenommen sind das Geistliche Gericht, das Landgericht und das Zentgericht.
Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt (Hans Zobell von vnd zu Gibelstat) hat mit der Ratifikation des Vertrags durch Bischof Friedrich von Wirsberg und das Domkapitel zu Würzburg seinen Teil vom Weinzehnt, welcher in Kleinochsenfurt und Sommerhausen (klein Ochsenfurther vnd Sommerhauser) liegt, und Zinsen über drei Haller, 1/2 Teil der Datz, fünf Fastnachts- und sechs Michelshühner, 1/4 vom Wein- und Getreidezehnt von Bergtheim bei Uffenheim (Berchthain bey Vffenhaim), zum Tausch angeboten. Das Gebiet des Weinzehnts reicht beginnend am weißen Kreuz in Sommerhausen bei dem Weingarten von Thomas Schmidt (Thomas Schmids), der zum Teil in den Grund des Markgrafen Georg Friedrich I. von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach (hern von Onspach) reicht, und von Konrad Zeitlers (Conrath zeittler) Weinberg zu Ochsenfurt (Ochsenfurth) bis zu den Steinrutschen von Georg von Thüngen (Jörg vom Tungen). Davon soll jährlich das Kehrmehl zu Neustadt an der Aisch (Newstatt an der Aich), 1/3 vom Groß- und Kleinzehnt zu Dittelbrunn (diffenthal), welches im Amt Bütthard (ampt Buthart) liegt, alle drei Ritterlehen sowie sein Hof bei Fuchsstadt (Fuchsstatt) und jährlich zweieinhalb Teile der Korngült an den Würzburger Ratsherren gegeben werden. Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt soll 800 Gulden an Zacharias Furder (herrn Zacharir Furderern, den Chorherren des Stifts Neumünster (Newen munster) und Besitzer der Pfarrei von Kleinochsenfurt, für den Wein- und Getreidezehnt zu Darstadt (darstatt) zusammen mit allen Eingehörungen und dem Gut zu Gostmannsdorf (Gostmanssdorffer) und Winterhausen (winter Hauser) und dem Acker der zur Pfarrei gehört und das Eigentum des Hochstifts im Tausch zahlen. Wenn Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt dann den ertauschten Zehnt von Bischof Friedrich von Wirsberg zu Mannlehen bekommt, werden dafür die genannten drei Zehnte des Stiftes und die besprochenen Mannlehen der Pfarrei von Kleinochsenfurt zugeteilt und inkorporiert.