Ottershaüsen
22.02.1555
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit dem Einverständnis seines Domkapitels den Teil der Güter und Lehen zu Öttershausen (Ottershausen), die das Stift inne hat, samt der Gült, der Bede, der Steuer, dem Weihnachts- und Fastnachtshuhn, der Frondienste, des Ungelds, des Reisdiensts, der Gerechtigkeiten und Herrlichkeiten und speziell des Schaftriebsrechts für 1100 Gulden an Albrecht von Berg (Albrecht Schrimpff). Ausgenommen sind das Geistliche Gericht, das Landgericht und das Zentgericht.
Exzerpt:
[Eintrag von der Nachtragshand: Anno 1555 am tag Cathedra petri verkhaufft B Melchior
mit bewilligung seins dombcapituls zu vrthet Albrecht
Schrimpff zu Ottershausen des Stiffts thail an guttern vnd
manschafft zu Ottershausen sampt Ihr Jedes zwisen gulten
bäth, steur, Weinacht vnd Vastnachthuenern, Fron, diensten
sampt dem alten vngelt, Steur, Reys, aller gerechtigkaiten,
vnd herlichkaiten, auch dem schafftrieb, nichts ausgenommen
dan die gaistlich Jurisdiction, Landgerichtszwang, Zentbar=
liche Obrigkait vnd was von alther an die Zent gehn hayden=
Jedoch das er Schrimff
ueld gehoret hat fur 1100 fl]
[Einfügung Nachtragshand: alle vnd Jede so offt es zun fällen khompt von dem Stifft, Wirtzburg zu rechtem Rittermanlehen, entpfahe vnd mage, Recepta in 2 Contractuum Conradi, fol. 436]
Kommentar:
Der Eintrag ist von der Nachtragshand verfasst.
Eine Nachtragshand ergänzt: Sooft der beschriebene Komplex an das Hochstift Würzburg zurückfällt, wird er wiederum als Mannlehen verliehen.
Fundort in der Hohen Registratur:
Standbuch 1012, Folio: 168r, Schreiber:
Quellenverweis in der Hohen Registratur: Die angegebenen Quellen und Signaturen beziehen sich auf die archivalische Systematisierung des 16. Jahrhunderts. Diese entsprechen nicht den modernen Signaturen.
Liber 2 contractuum Conradi f. 436
Digitalisat: