Der Hof Katzenwicher befindet sich je zur Hälfte im Besitz der Grafen von Schwarzburg und der Domherren von Herbilstadt (Herbilstat). Bischof Johann von Egloffstein kauft den Grafen Heinrich, Albrecht und Günther von Schwarzburg ihre Hälfte für 300 Gulden ab.
Johann von Allendorf (hans von allendorf) sowie der Truchsess und Vetter von Herbilstadt (truchses vnd vetter von Herbilstat) entscheiden per Schiedsspruch zwischen den Brüdern Engelhard und Erkinger von Seinsheim (Engehlharten vnd Erkinger von Sainshaim) als Dorfherren und dem Rat von Randersacker (Randeracker). Der Rat von Randersacker darf keinen Schaden bringen.
Die Herren von Herbilstadt (Herbilstat) tragen als Mannlehen des Hochstifts Würzburg folgende Besitzungen in Prölsdorf (Brelsdorf): das Schloss, einen Hof mit 17 Tagwerken Wiese sowie 7 Huben und 15 Felder, eine Hofstatt, eine Mühle, den Schaftrieb, das Fischwasser, den halben See, den dritten Teil am dortigen Wald, einen Teil am Zehnt und eine Badstube. Im Jahr 1506 besitzt Dietrich von Herbilstadt diese Güter und verpfändet sie für 1600 Gulden mit Bewilligung Bischofs Lorenz von Bibra an Sigmund von Rosenau (Rosenaw), der dessen einziges Kind, Barbara, geheiratet hatte, unter folgender Bedingung: Das Pfand bleibt eingegeben, bis ihm ein männlicher Erbe geboren wird, der diese Güter wieder ablösen darf.