Johann von Allendorf (hans von allendorf) sowie der Truchsess und Vetter von Herbilstadt (truchses vnd vetter von Herbilstat) entscheiden per Schiedsspruch zwischen den Brüdern Engelhard und Erkinger von Seinsheim (Engehlharten vnd Erkinger von Sainshaim) als Dorfherren und dem Rat von Randersacker (Randeracker). Der Rat von Randersacker darf keinen Schaden bringen.
Nach dem Tod von Dietrich von Herbilstadt kommt seine Tochter Barbara von Rosenau (Rosenaw) in den Besitz des Mannlehens über Prölsforf. Ihrem Ehemann Sigmund bietet Engelhard von Seinsheim (Sainshaim) seine Güter an, die er in Prölsdorf (Brelsdorf) als Mannlehen trägt. Diese umfassen den dritten Teil am Dorf, etliche Wiesen und Felder. Er verkauft sie ihm mit Bewilligung Bischofs Lorenz von Bibra und lässt sich ein zweijähriges Wiederkaufsrecht einräumen.
Philipp von Herbilstadt (Herbilstat zu Hain ) als der nächste Lehenserbe des verstorbenen Dietrich von Herbilstadt leiht sich vom Würzburger Bischof Lorenz von Bibra 1800 Gulden und löst damit die Verpfändungen aus, die Barbara und Sigmund von Rosenau (Rosenaw) über den Ort besitzen. Zum einen die Pfandsumme in Höhe von 1600 Gulden, die beide Dietrich geliehen hatten, sowie die gekauften bzw. verpfändeten Güter des Engelhard von Seinsheim (Sainshaim), die sie für 200 Gulden an sich gebracht hatten.