Die Herren von Herbilstadt (Herbilstat) tragen als Mannlehen des Hochstifts Würzburg folgende Besitzungen in Prölsdorf (Brelsdorf): das Schloss, einen Hof mit 17 Tagwerken Wiese sowie 7 Huben und 15 Felder, eine Hofstatt, eine Mühle, den Schaftrieb, das Fischwasser, den halben See, den dritten Teil am dortigen Wald, einen Teil am Zehnt und eine Badstube. Im Jahr 1506 besitzt Dietrich von Herbilstadt diese Güter und verpfändet sie für 1600 Gulden mit Bewilligung Bischofs Lorenz von Bibra an Sigmund von Rosenau (Rosenaw), der dessen einziges Kind, Barbara, geheiratet hatte, unter folgender Bedingung: Das Pfand bleibt eingegeben, bis ihm ein männlicher Erbe geboren wird, der diese Güter wieder ablösen darf.
Philipp von Herbilstadt (Herbilstat zu Hain ) als der nächste Lehenserbe des verstorbenen Dietrich von Herbilstadt leiht sich vom Würzburger Bischof Lorenz von Bibra 1800 Gulden und löst damit die Verpfändungen aus, die Barbara und Sigmund von Rosenau (Rosenaw) über den Ort besitzen. Zum einen die Pfandsumme in Höhe von 1600 Gulden, die beide Dietrich geliehen hatten, sowie die gekauften bzw. verpfändeten Güter des Engelhard von Seinsheim (Sainshaim), die sie für 200 Gulden an sich gebracht hatten.
Sigmund von Rosenau (Rosenaw) und seine Ehefrau Barbara übegeben Philipp von Herbilstadt (Herbilstat) das Schloss Prölsdorf (Brelsdorf) und stellen einen Heischbrief aus.
Philipp von Herbilstadt (Herbilstat) verkauft das Schloss Prölsdorf mit allen dazugehörigen Leuten, Gefällen, Nutzungsrechten und Gerechtigkeiten an Bischof Lorenz von Bibra urtätlich für 1800 Gulden.
Über den Verkauf des Schlosses Prölsdorf gibt Philipp von Herbilstadt (Herbilstat) Bischof Lorenz von Bibra einen Heischbrief. Im Liber 2 Contractuum Laurentii, f. 349 sind alle Einkünfte und Güter des Schlosses verzeichnet.