Bischof Lorenz von Bibra und Bischof Rudolf luden auf viele ihrer Lehen finanzielle Belastungen, so beispielsweise auf die, die Erasmus Zollner (Asmussen Zollern) und Christof Stieber von Rabeneck (Christoffen Stiebern) hielt. Darüber entsteht zwischen den Stiebern und Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt am Hofgericht. Auf Christof Stieber folgt dessen Sohn Andreas (Andressen Stiebern seinen Sohn), und nach dessen Tod erhalten seine Bürgen Joachim Stieber, Joachim von Kundsfeld und Georg Wanbach (Joachim Stiebern, Joachim von Kundtsfeld, Georg von Wanbach als vorg gedachte Stieber Burgen) die bischöflichen Schulden. Bischof Friedrich von Wirsberg einigt sich mit ihnen, zahlt ihnen 1100 Gulden aus und beendet die Auseinandersetzung.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels Bede, Zinsen, Gülte, Schäfereirechte und alle anderen Nutzrechte in Dorf und Gemarkung Dingolshausen (Dingoltzhausen) für 2000 Gulden in grober Münze gegen einen jährlichen Zins von 100 Gulden an Barbara, geborne Rüsenbach (Ruesenbach), die Witwe des Bamberger Bürgers Erasmus Zoller (Zoller) und Ehefrau von Christof Stieber von Rabeneck (Stiebers zu Rabeneck). Zuvor hatte Barbara dieselbe Summe Graf Wilhelm von Henneberg als Pfandschaft geliehen, diesen Schuldtitel hatte Bischof Konrad von Thüngen nach dem Kauf des hennebergischen Amts Mainberg (Mainberg) übernommen.