Die Einwohner von Dingolshausen (Dingoltzhausen) werden mit Johann Fuchs von Bimbach zu Gerolzhofen und Andreas Fuchs zu Gerolzhofen und Mehren (Hansen und Endressen Fuchsen) folgendermaßen vertragen: Rechtsfälle, die sich innerhalb des Freihofs der Adelsfamilie Fuchs ereignen, sollen ihrer Rechtssprechung unterstehen, während die Rechtsfälle außerhalb des Freihofes, an denen die Dorfbewohner beteiligt sind, dem Dorfgericht überlassen werden. Diejenigen Bewohner, die den Freihof verließen und steuerpflichtig waren, sollen der Familie Fuchs weiterhin die Bede zahlen, neue Güter sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen. Eine ähnliche Regelung mit der Stadt Gerolzhofen (Geroltzhoven) ist von dieser Vereinbarung ausgenommen. Die Lehnsmänner der Fuchs unterstehen ihrem Gericht. Das Hochstift Würzburg übt das Vogteirecht über die Einwohner des Freihofs aus.