Bischof Johann von Brunn verschreibt Graf Wilhelm von Henneberg (Wilhelmen von Hennenberg) und dessen Bruder Graf Heinrich (Graue Hainrichen) die Stadt Meiningen (Mainingen) für 6,000 Gulden. Die Grafen müssen jährlich pro 15 Gulden einen Gulden abgeben. Sollte der Stadt dieses Gefälle nicht reichen, soll ihnen der Überschuss an Einkommen der beiden Dörfer Vachdorf (Vachdorf) und Queienfeld (Quinnuelt) erstattet werden. Bischof Johann von Brunn behält sich die geistlichen Lehen, Mannlehen, Ritterschaft, Erbhuldigung, Gefolge, Öffnungsrechte und Landsteueuer vor.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst Stadt und Schloss Königshofen (Konigshofen) wieder aus. Graf Friedrich II. von Henneberg-Aschach besteht darauf, dass das Dorf Linden (Lind) ihm und seinen Erben und nicht dem Hochstift zusteht. Bischof Rudolf verklagt daraufhin die Einwohner Lindens vor dem Landgericht und verlangt, dass sie ihm die Erbhuldigung leisten. Die Dorfbewohner erscheinen allerdings aus Angst vor Graf Friedrich nicht, so dass Bischof Rudolf die Zugehörigkeit sowie die Strafgerichtsbarkeit über sie erlangt und über sie die Acht verhängt.
Graf Friedrich II. von Henneberg-Aschach appelliert an den Kaiser, um seine Besitzrechte an Lind zu wahren. Jener setzt als Schlichter die Herzöge Ernst und Albrecht von Sachsen ein, welche den Einspruch des Hennebergers abweisen und die Angelegenheit wieder an das Landgericht zurückgeben.
Nach dem Tod Friedrichs II. von Henneberg-Aschach übernimmt dessen Sohn Hermann die Regierungsgeschäfte. Graf Georg II. von Henneberg-Aschach greift schlichtend ein und vergleicht die Streitparteien folgendermaßen: das Dorf Lind (Lind) soll nicht zur Zent von Graf Hermann gehören, dafür empfängt er das Dorf als Mannlehen. Dies gilt auch für einige andere Orte. Nach Vollzug dieses Vertrags übergibt Graf Hermann dem Hochstift ein besiegeltes Revers. Von dem Rechtsgeschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Althausen (Ethausen), Wermerichshausen (Werberghausen), Ober- und Untereßfeld (Obern/ Nidern Eisfeld), Ipthausen (Ipthausen), das Amt Aschach (Aschach ampt), Großwenkheim (Wenckhaim), Fridritt (Viehrieth), Brünn (Brun), Sternberg (Sternberg), Bad Königshofen (Konigshoven), Albertshausen (Alpershausen oder Albrechtshausen), Eichstätt (Aistet), das Frauenholz (Frawenholtz), das Mühlholz (Mülholtz), der Wannigbach (Wannach), das Klingenholz (Clingenholtz), Sulzfeld (Sultzvelt) und ein Wald bei Aschach namens Faulgrundholz (Faulgrundt holz; Wald bei Aschach [Mötsch, Regesten Henneberg-Römhilt, S. 1013]).