Neben dem richterlichen Amt des Vikars in Würzburg gibt es noch einen weiteren Richter, der Offizial (Officialis Curie) genannt wird. Dieser ist ein Amtmann am bischöflichen Hof, der dem Offizialat-Gericht vorsitzt. Unter seine Gerichtsbarkeit fallen alle Bürger und Bürgerinnen, die zur Dompfarrei Würzburg gehören, sowie das bischöfliche Hofgesinde. In allen Fällen und Angelegenheiten müssen aber die Erzpriester richten. An diesem Gericht werden vor allem Testamente und Verträge bestätigt, die nahezu ausschließlich geistliche Personen betreffen. Außerdem können an diesem Gericht Beschwerden über Urteile der Erzpriester eingereicht werden. Dieses Gericht wird im Gerichtshaus zu der Rotenthur immer montags, mittwochs und freitags um 13 Uhr abgehalten.
Bei Beschwerden über die Urteile, die von einem Erzpriester oder dessen Offizial gefällt wurden, muss man sich an den Offizial (Officiales Curie) am Bischofshof wenden.
Alle adligen Grafen und Herren sowie ihre Diener und Gesinde, die im Bistum Würzburg und dem Herzogtum Franken leben, sind keiner Archidekanei mit der dazugehörigen Gerichtsbarkeit unterworfen. Sie unterstehen direkt dem Bischof oder seim Vertreter, dem Offizial (Officiales Curie). Für genauere Informationen über die Personen, die vom Gerichtszwang der Erzpriester befreit sind, verweist Fries auf das Liber privilegiorum.