Fries verzichtet auf genauere Angaben über die Anzahl und genaue Benennung der Pfarreien, Dörfer, Weiler und Höfe, die zu den einzelnen Archidekaneien gehören, und auf Angaben über die Art, Höhe und Zeit der Abgaben und Steuern aus den Archidekaneien und Pfarreien, die zur Finanzierung des Sendgerichts und für den Unterhalt des Officials dienen. Er verweist diesbezüglich auf das Fiskalatamt.
Bei Beschwerden über die Urteile, die von einem Erzpriester oder dessen Offizial gefällt wurden, muss man sich an den Offizial (Officiales Curie) am Bischofshof wenden.
Die zehn der insgesamt zwölf Erzpriester, die in Würzburg wohnen, oder ihre jeweiligen Offizialen halten ihr Gericht am Bruderhof in Würzburg in einem eigenen Gerichtshaus, das Consistorium causarium genannt wird, ab. Dies geschieht immer dienstags, donnerstags und samstags nach der Mittagszeit. Außerdem soll jeder Erzpriester, der in Würzburg wohnt, einen eigenen Offizial haben, der bestimmte Vorgaben erfüllt (der from, geschickt, erfaren und gelert sei). Die Erzpriester beziehungsweise ihre Offizialen sollen in ihren Gerichtsbezirken jährlich Visitationen machen und ein Sendgericht halten.