Die zehn der insgesamt zwölf Erzpriester, die in Würzburg wohnen, oder ihre jeweiligen Offizialen halten ihr Gericht am Bruderhof in Würzburg in einem eigenen Gerichtshaus, das Consistorium causarium genannt wird, ab. Dies geschieht immer dienstags, donnerstags und samstags nach der Mittagszeit. Außerdem soll jeder Erzpriester, der in Würzburg wohnt, einen eigenen Offizial haben, der bestimmte Vorgaben erfüllt (der from, geschickt, erfaren und gelert sei). Die Erzpriester beziehungsweise ihre Offizialen sollen in ihren Gerichtsbezirken jährlich Visitationen machen und ein Sendgericht halten.
Bischof Otto von Wolfskeel schickt Leopold von Bebenburg (Bebenburg), den Würzburger Domdekan und späteren Bischof von Bamberg, als Visitator nach Comburg (Camberg). Zudem gibt Leopold von Bebenburg (Bebenburg) den Mönchen vor Ort eine Ordnung.
Die Äbtissin von Seligental (Seligental) sowie deren Visitator, der Abt von Bronnbach (Brunbach), bewilligen die Übergabe Kunigundes und bestätigen dies dem Hochstift Würzburg schriftlich.
Bischof Albrecht von Hohenlohe schickt Gottfried Voit von Rieneck, den Abt des Klosters Neustadt am Main (Newenstat), als Visitator nach Comburg (Camberg) und lässt diesen eine Ordnung aufstellen.
Bischof Johann von Brunn freit das Kloster Bronnbach (Brunbach) für sechs Jahre von Atzung, Lager und Frondienst. Von einer späteren Hand wurde ergänzt, dass der Abt zu Bronnbach Visistator des Seligentaler Klosters (Seligenthal) ist.
Papst Clemens VII. gibt Bischof Konrad von Thüngen das Recht, jedes Kloster im Hochstift Würzburg zu visitieren und zu reformieren.
Papst Paul III. gewährt Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt und seinen Nachfolgern das Recht, das Kloster Ebrach zu visitieren. Dies ist ein Urteil, das vom Papst gegen den Abt und den Konvent von Ebrach gesprochen wurde.