Kaiser Karl V. gibt Bischof Konrad von Thüngen und dessen Nachfolgern dieselben Freiheiten wie Papst Clemens VII.
Papst Clemens VII. übergibt Bischof Konrad von Thüngen und dessen Nachfolgern die Vogtei mit ihren Rechten und Pflichten sowie Schutz und Schirm über alle Kirchen und Klöster (sowohl exemte als auch nicht exemte), die innerhalb des Hochstifts Würzburg und dessen weltlicher Obrigkeit liegen. Außerdem darf ein Würzburger Bischof von den Kirchen- und Klostergütern und den dazugehörigen Personen Beherbergung, Kriegsfolge, Fron, Dienste und Schutzpflicht fordern.
Papst Clemens VII. gibt Bischof Konrad von Thüngen das Recht, jedes Kloster im Hochstift Würzburg zu visitieren und zu reformieren.
Papst Clemens VII. gibt Bischof Konrad von Thüngen das Indult, dass er das Hab und Gut sowie das Einkommen von Personen, die ihre Ordenskleidung ablegen und den Orden verlassen, in Besitz nehmen und zum Unterhalt von Gelehrten oder für andere sinnvolle Dinge einsetzen darf.
Papst Clemens VII. gibt Bischof Konrad von Thüngen und dessen Nachfolgern ein Indult, die Güter, Privilegien, Schriften, Kleinodien, und Vermögen aller Klöster zu beschützen und die administrative Verwaltung zu übernehmen. Papst Paul III. bestätigt dieses Indult Bischof Konrad von Bibra bis auf Widerruf.
Konrad von Thüngen erhält von Papst Clemens VII. die Erlaubnis, während der nächsten zehn Jahre ein Subsidium von allen geistlichen Lehen zu erheben.
Papst Clemes VII. gestattet Bischof Konrad von Thüngen, seine geistlichen Lehen zusammenzuziehen. Dieses Privileg gilt für zehn Jahre.
Papst Clemens VII. vermacht Bischof Konrad von Thüngen und seinen Nachfolgern die Vogtei, Schutz und Schirm über sämtliche Klöster, Kirchen und Gotteshäuser im Hochstift Würzburg auf ewige Zeit. Fries gibt an, wo Informationen über Klöster und Kirchen im Bistum Würzburg zu finden sind.
Papst Clemens VII. erteilt Bischof Konrad von Thüngen und seinen Nachfolgern das Privileg, dass sie und niemand sonst das Recht haben, alle kirchlichen Pfründe und das Amt des Stiftsherren im Stift Möckmühl (Meckmuln) zu verleihen, sofern sie innerhalb der Papstmonate legid werden. Fries gibt außerdem an, wo zu finden ist, wie Schloss, Stadt und Amt Möckmühl an das Hochstift kommen und wieder verloren gehen.
Der Kirche im Schloss Homburg an der Werrn sind vier Pfründe gestiftet: die Pfarrei selbst und die Vikariate Hl. Drei Könige, St. Katharina und Zum heiligen Kreuz. Diese Pfründe hat der Bischof von Würzburg alleine zu Lehen, aufgrund einer besonderen Freiheit, die Papst Clemens (Bapst Clemens) dem Bischof Konrad von Thüngen erteilt hat.