Zentgrafen und Schöffen von Marktsteinach (Marksteinach) sagen urkundlich aus, dass die Schöffen von Schweinfurt ihnen eidlich versichert hätten, dass die Zentgrafen des Würzburger Bischofs schon immer zu Gericht in Schweinfurt gesessen hätten und die Schweinfurter meinten, ohne die Würzburger Zentgrafen kein Recht sprechen zu können. Zwar hätten die Schweinfurter eine königliche Urkunde, dass sie selbst einen Zentgrafen bestimmten dürften, doch hätte sie noch nie einen solchen Zentgrafen gesehen.