Heinrich von Breitbach (von Braitbach) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe die wüsten Güter zu den Bairen genannt. Dabei handelt es sich um Altershausen (Altoltzhausen) und die Kammer bei Haßfurt (Camren bei harsfurth), Sailershausen (Seilachshausen), Ottendorf (Ottendorff) und Greßhausen (Greussenheiltzhausen).
Der Bayerhof wird gebaut (ain Hof gebawt Bairen genant), den die von Eberstein (von Eberstain) vom Hochstift Würzburg zu Lehen empfangen. Auf diesen bekennt Bischof Johann von Grumbach Felicitas von Eberstein der Frau von Erasmus von Eberstein (Asmusen von Eberstain) 400 Gulden.
Heinrich Greußing (Haintz Greussing) verkauft Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg ein Sechstel des Zehnts zu Marktsteinach (Markstainach), sowie all das, was er sonst dort besitzt, für 50 Gulden.
Georg von Bauhenk zu Liechtenstein (Georg von Bauhemk zum Liechtenstain) verkauft Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg ein Sechstel des Zehnts zu Marktsteinach (Markstainach im fleken vnd zu felde) für 50 Gulden.
Felicitas (Fele) und ihr Mann Erasmus von Eberstein (ir hauswirt) sterben und der Bayerhof geht an Peter von Eberstein (Peter von Eberstain). Dieser verpfändet die Hälfte des Hofes mit Bewilligung Bischof Rudolfs von Scherenberg an Konrad Steinrück (Contzen Stainricken) für 300 Gulden. Konrad Steinrück verpfändet den halben Hof wiederum mit Bewilligung des Bischofs Lorenz von Bibra an seine Frau Güte von Steinau (Güten von Stainau) für 300 Gulden. Bischof Lorenz kauft später den halben Hof für 300 Gulden von Güte und bringt ihn somit an das Hochstift Würzburg.
Jodokus von Wenkheim (Jobst von Weinkhaim) verkauft Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg ein Drittel des Zehnts zu Marktsteinach (Markstainach) für 100 Gulden.
Die Brüder Johann und Philipp von Eberstein zu Flurstet (Hanns vnd Philips von Eberstain zu Fluerstete) sind die Erben ihres verstorbenen Vetters Peter von Eberstein (Peter irer vetern). Sie bekommen 500 Gulden von Bischof Lorenz von Bibra und verzichten dafür auf ihre Ansprüche und Forderungen in Bezug auf Marktsteinach (Markstainach) für sich und ihre Erben.
Ein Streit, den die Männer des Amtes Marktsteinach (Markstainach) mit den Einwohnern von Schonungen (S9999ningen) wegen des fischbach und der Ereln haben, wird geschlichtet.
Die Herren tragen den Bayerhof (Hof Bairen) etliche Jahre für eine jährliche Gült und Zinsen zu Lehen. Nachdem der Hof jedoch verkommt, vererbt Bischof Konrad von Thüngen diesen zusammen mit dem Schaftrieb und der Weide an Nikolaus Volk (Clausen Volken) und Johann Ateling (Hannsen Atelingen sunst Sternhannsen genant) und deren Erben. Sie dürfen den Hof beziehen, ihn wiederaufbauen und behalten. Sie dürfen jedoch kein Stoh des Hofes verkaufen und nicht unter 300 Schafe halten. Außerdem sollen sie dem Hochstift Würzburg jährlich zwölf Morgen Acker in Richtung Marktsteinach bestellen und geben jährlich zwischen Maria Geburt und Maria Himmelfahrt als Zins an das Hochstift Würzburg 52 Schöffel Korn, 52 Schöffel Hafer und zu Cathedra Petri (22. Februar) 2 Fastnachthühner. Für Schäferei und die Nutzung der Weide zahlen sie jährlich an Sankt Martin (11. November) 10 Gulden, einen Hammel und einen Lammbauch an die Kellerei in Haßfurt. Sooft es zu Verschuldungen kommt, sollen sie einen Handlohn entrichten. Nikolaus Volk und Johann Ateling nehmen dies für sich und ihre Erben an und bestätigen es mit einem Revers.
Was der Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) an Männern, Gütern, Zinsen, Obrigkeiten und Gefällen zu Marktsteinach (Markstainach) besitzt und zusammen mit dem Amt Mainberg an das Hochstift Würzburg verkauft, ist im Laegerbuch Mainberg (Lägerbuch vber schlos vnd ambt Mainberg) aufgelistet und verzeichnet.