Konrad von Speckfeld trägt dem Hochstift Würzburg zur Regierungszeit Bischof Hermann von Lobdeburgs sechs Huben in Kottenheim (Cotenhaim) als Lehen auf. Von diesem Vorgang ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber das Kloster Heidenfeld (Haidenvelt closter), Unterspiesheim (Spieshaim), Nordheim (Northaim), Krassolzheim (Grassultz), Herper (Herres), Gernach (Gernach), Kirchaim (welches Kirchheim gemeint ist, bleibt unklar), Hurzfurt (Hirtzfurth), Opferbaum (Opferbaim), Stierhöfstetten (Hoehenstetten), Weigenheim (Wingerhaim), Deutenheim (Decheim), Bibart (Biberth), Ezelheim (Etzelnhaim) und Herbolzheim (Herboltsheim).
Konrad von Speckfeld (Conrat von Speckueld) gibt Bischof Hermann von Lobdeburg zwei Huben in Krassolzheim (Grassultz) und erhält sie vom Bischof als Lehen zurück.
Konrad von Speckfeld (Cunraten von Speckveld) trägt Bischof Hermann von Lobdeburg und seinem Stift verschieden Güter in Ezelheim zum Lehen auf. Laut der Nachtragshand betrifft dies die Orte Herper (Herres), Hurzfurt (Hurtzfurth), Gut Dächheim (Dechhaim), Unterspiesheim (Spießhaim), Gernach (Gernauch), Opferbaum (Opferbaum), Markt Bibart (Bibarth), Markt Nordheim (Northaim), Kottenheim (Cottenhaim), Stierhöfstetten (Hoehenstetten), Krassolzheim (Grassultz), Kirchheim (Kirchhaim), Weigenheim (Wingerhaim), Herbolzheim (Herboltzhaim). Ezelheim gehört zur Zent Markt Bibart.
Konrad von Speckfeld (Conrat von Speckueld) übergibt Bischof Hermann von Lodeburg die Hube in Kirchaim, die jährlich ein Pfund Heller abwirft, und erhält dieses als Mannlehen zurück.
Konrad von Speckfeld (Conrad von Spekueld) trägt dem Hochstift Würzburg zehneinhalb Huben in Markt Bibart (Bibert) zu Lehen auf, die jährlich 20 Pfund Haller einbringen.
Herr Konrad von Speckfeld (Conrad von Speckueld) macht Bischof Hermann von Lobdeburg und dem Stift Würzburg zwei Hube zu Herbolzheim, die jährlich 3 Pfund und 10 [Einheit fehlt] ertragen, zum Lehen.
Der Ritter Konrad von Hutten (Conraden von Hutten) verschreibt den Orten Opferbaum (Opferbaum), Erbshausen (Erbshausen) und Sulzwiesen (Sultzwisen) jeweils 100 Gulden.
Ritter Konrad von Hutten (Conrad von Huten riter) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 2000 Gulden, wofür Bischof Rudolf ihm 100 Gulden an jährlichen Zinsen verschreibt, im einzelnen nämlich 80 Gulden auf die Bede Opferbaums und 20 Gulden auf die Bede der Dörfer Erbshausen und Sulzwiesen, die zusammen eine Gemeinde sind. Bischof Rudolf befiehlt daraufhin Opferbaum und der ganzen Gemeinde Erbshausen und Sulzwiesen in einer besiegelten Urkunde, die Bede an Konrad von Hutten zu bezahlen, bis die Summe von 2000 Gulden gestundet ist. Von dieser Bestimmung wird kein Einwohner ausgenommen. Darauf verplfichten sich die Schultheißen, Dorfmeister und ganzen Gemeinden inklusive der Grumbachischen und Zindel'schen Untertanen, Konrad von Hutten jährlich 20 Gulden Bede gemäß der oben beschriebenen Regeln zu bezahlen.
Bischof Konrad von Thüngen lässt in den Gemeinden Rieden (Rieden), Eßleben (Eisleben) und Opferbaum (opferbein) ein Mandat aufsetzen, welches besagt, dass jeder, der Verbrecher fängt oder dabei erwischt, welche über das Wasser oder Land mit Wägen, Gewehren und Fahnen mit der Absicht auf Zerstörung und Verletzung der Bürger kommt oder dazu beiträgt, einen Gulden ausgezahlt bekommt und jene vom Bischof keine Strafe weder an Leib noch an Gut erfahren sollen.