Eberhard von Rosenberg (Eberhart von Rosenberg) hat das Schloss, die Stadt und das Amt Jagstberg (Jagsperg) ungefähr 15 Jahre lang für 3400 Gulden inne. Dann lösen jedoch Horneck von Hornburg (Hornek von Hornburg) und Gerhard von Talheim (Gerhart von Talhaim) seinen Pfandschilling ab. Sie leihen Bischof Johann von Brunn weiterhin noch 1600 Gulden. Dafür verschreibt er ihnen und ihren Erben, das Schloss, die Stadt und das Amt Jagstberg zu den gleichen Konditionen wie zuvor bei Eberhard von Rosenberg. Er erlaubt ihnen auch, in dem dazugehörigen Wildbann nach Wildbret zu jagen.
Graf Albrecht von Wertheim (Graue Albrecht von Werthaim) tritt von seinem Amt als Stiftspfleger von Würzburg zurück. Bischof Johann von Brunn und das Kapitel verschreiben ihm ein jährliches Leibgedinge von 300 Gulden auf der Stadt Iphofen (Iphouen). Die Bürger von Iphofen verschreiben sich dann selbst gegenüber dem Grafen. Sie bewilligen ebenfalls, Konrad Schenk von Limpurg (Schenck Conrat von Limpurg) und seinen Brüdern jährlich 300 Gulden, dem Domherren Konrad von der Kere (Conrat von der Kere) und Konrad Lesch 100 Gulden und Bischof Johann von Brunn oder einem Empfänger seiner Wahl 100 Gulden zu zahlen. Das ergibt eine Summe von 800 Gulden. Bischof Johann gibt den Bürgern einen Brief, in dem steht, dass sie nicht mit Bede oder Steuer belegt werden, so lange Graf Albrecht lebt. Da die Bürger von Iphofen sich auch gegen Gerhard von Talheim (Gerthart von Talhaim) und Johann von Hirschhorn (Hanns von Hirshoren) verschrieben haben, sind sie besorgt, dass ihnen daraus ein Schaden entstehen könnte. Bischof Johann gibt ihnen einen Brief, in dem er ihnen versichert, dass ihnen dadurch kein Schaden entstehen soll.