Bischof Johann von Brunn nimmt 6000 Gulden von Konrad Schenk von Limpurg (Schenk Conrat von Limpurg) und seinen Brüdern und verschreibt ihnen jährliche 300 Gulden auf der Stadt und dem Amt Iphofen (Jphouen), wobei das Amt eingesetzt wird und eine Bürgschaft vorliegt. Zuvor haben sich etliche Geisele gegen die Schenken verschrieben. Bischof Rudolf von Scherenberg löst ihren Erben die 300 Gulden mit der Hauptsumme wieder aus.
Die Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde zu Iphofen (Jphouen) bewilligen, die nächsten 4 Jahre lang 3200 Gulden zu bezahlen, nämlich jedes Jahr 800 Gulden. Davon gehen 300 Gulden an Konrad Schenk von Limpurg (Schenck Conrat von Limpurg) und seine Brüder, 400 Gulden an die Hofwart von Kirchheim und die übrigen 100 Gulden an Bischof Johann von Brunn. Dafür erlässt dieser für diesen Zeitraum die Bede und Steuer.
Konrad der Ältere, Friedrich und Konrad der Jüngere, Schenken von Limpurg (her Conrat der elter, Fridrich und Conrat der Junger Schencken von Limpurg ) leihen Bischof Johann von Brunn über drei Jahre 1200 Gulden, damit der Bischof den Zoll zu Gollhofen von Konrad IX. von Weinsberg (egenanten von Weinsperg) auslösen kann und an die Schenken von Limpurg und ihre Brüder verpfänden kann.
Graf Albrecht von Wertheim (Graue Albrecht von Werthaim) tritt von seinem Amt als Stiftspfleger von Würzburg zurück. Bischof Johann von Brunn und das Kapitel verschreiben ihm ein jährliches Leibgedinge von 300 Gulden auf der Stadt Iphofen (Iphouen). Die Bürger von Iphofen verschreiben sich dann selbst gegenüber dem Grafen. Sie bewilligen ebenfalls, Konrad Schenk von Limpurg (Schenck Conrat von Limpurg) und seinen Brüdern jährlich 300 Gulden, dem Domherren Konrad von der Kere (Conrat von der Kere) und Konrad Lesch 100 Gulden und Bischof Johann von Brunn oder einem Empfänger seiner Wahl 100 Gulden zu zahlen. Das ergibt eine Summe von 800 Gulden. Bischof Johann gibt den Bürgern einen Brief, in dem steht, dass sie nicht mit Bede oder Steuer belegt werden, so lange Graf Albrecht lebt. Da die Bürger von Iphofen sich auch gegen Gerhard von Talheim (Gerthart von Talhaim) und Johann von Hirschhorn (Hanns von Hirshoren) verschrieben haben, sind sie besorgt, dass ihnen daraus ein Schaden entstehen könnte. Bischof Johann gibt ihnen einen Brief, in dem er ihnen versichert, dass ihnen dadurch kein Schaden entstehen soll.