Bernhard von Liebenstein (Liebenstain) und seine Frau Margaretha von Hutten (Hutten) verkaufen ihren Edelmannssitz mitsamt dessen Gefällen und Zugehörungen in Arnstein (Arnstain), Binsbach (Binsbach), Eßleben (Esleben), Stettbach (Stettbach), Bibergau (Bibergaw), Dürrhof (Durhove), Gambach (Gambach) und in einem nicht näher identifizierbaren Ort Gaynaw für 10000 Gulden an Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt. Dieser verschreibt ihnen für den Fall der Nichtzahlung das Amt Jagstberg (Jagstberg).
Riedenauer, Erwin: Karlstadt (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 9) München 1963.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt Bernhard von Liebenstein (Bernhart von Liebenstain) und seiner Ehefrau Margaretha von Hutten (Margareth von hutten) alle Zinsen, Gülte, Gefälle und Nutzungen im Amt Jagstberg (Jagstberg) für 7800 Gulden auf Wiederlösung. Bischof Friedrich von Wirsberg lässt Bernhard das Amt des Amtsmannes übertragen. Ausgenommen sind dabei die geistliche Jurisdiktion, der Landgerichtszwang und weitere Rechte.