Rottenfels
09.11.1510
Bischof Lorenz von Bibra und die Brüder Daniel, Marsilius, Nabucho Domaser Voit von Rieneck ( Daniel, Marsilins vnd Nabucho domaser gebruder voit von Rineck) schließen einen Kaufvertrag ab. Die Voits von Rieneck verkaufen folgendes an den Bischof: die Steuern einer Kemenate im Vorhof von Schloss Rothenfels, ebenso wie die Steuern von Stall und Keller und alles, was sie von Peter von Sommeringen ( petter von Someringen) bekommen haben.Dazu gehört auch ein Garten vor dem oberen Tor und dem Vorhof bei der äußeren Brücke. Beim Stelzengraben gehört das kleines Haus dazu, auch ein Hof in der (Lautter), zusammen mit den Gerechtigkeiten und Zugehörungen. Des Weiteren der Schaftrieb und ein halber Hof zu Birkenfeld (Burckenfelt) ebenso wie die Hälfte der Kammer, Zinsen und Gült zu Steinbach mitsamt Gerechtigkeit und Zugehörungen, zehn Morgen Acker auf dem Berg zu Rothenfels, eineinhalb Pfund Wachs, sechs Morgen Wiesen in (Mattenstatter), ein Malter Hafer zu Sendelbach vom Siegfriedsberg. Ein Sommerhuhn zu Karbach (Carbach), ein Martinshuhn von einem Acker und etliche Weingarten zu Niederlindach (Niderleinach), ein Gut zu Rothenfels. Bischof Lorenz gibt ihnen dafür 300 Gulden und übergibt ihnen folgende Güter: das Stiftshaus, das die Kelnerei genannt wird, mit einem kleinen Haus und einem Garten in der Stadt Rothenfels. Zwei Gärten vor dem unteren Stadttor. Die Gärten reichen vom oberen Weg bis unten an die Scheunen. Dies bekommen die Brüder für sich und ihre Erben als Mannlehen. Sie bekommen zusätzlich einen Hof an der Lauter und einen halben Hof zu Birkenfeld, ebenso wie andere Sachen, die sie bereits innehaben. Außerdem erhalten sie ein Mann- und Burglehen zu Rothenfels.
Exzerpt:
[Nachtragshand am Rand: Orte sub lra R proprietatis]
Anno 1510 Sambstag nach Severini haben Bischof Lorentz vnd Daniel, Marsilins vnd Nabucho domaser gebruder voit von Rineck zu versprungen einen [458r] bestendigen wechsel vnd kauf mit ein ander gemacht, also das sie voit ire Steure kemnaten im vorhofe vor dem Schlos Rottenfels mit sambt dem back hauss stheurn Stal vnd Keler alles mit seinem begriff das von petter von Someringen an sie komen, auch den garten vor dem obern thar vor dem vorhoue bei der eussern brucken zu der lincken hand ab vnd ab gegen dem Stoltzenbach bis vf das gertlein das clingen cleuslein zu stet auch mit seinem begriff, mit sampt einem hofe in der lautter mit seiner gerechtigkait vnd zugehorung mit sambt dem schaftribe wie von alter herkomen vnd einen halben hof zu Burckenfelt den die weiter vnd die kamer zum halbenteil vnd autham wustat das ander teil innen haben zins vnd gult zu Steinbach mit irer gerechtigkait vnd zugehorung zehen morgen ackers vf dem berg zu Rottenfels andert halb pfund wachs von einem garten daselbst, sechs morgen wissen in Mattenstatter aw, Ein malter habern zu Sendelbach vom Seifridsberg, Ein somer hun zu Carbach, ein martins hun von einem acker, vnd etliche weingarten zu Niderleinach zu solcher obgemelten steinen kemnaten als buch gut zu Rottenfels gehorig Bischof Lorentzen vbergeben, dargegen hat inen B. Lorentz zu einer erstattung 300 fl vnd dan nach volgender gutter vbergeben Nemlich des Stifts hauss die kelnerei genant mit dem heuslein darbei vnd einem gertlein in der Stat Rottenfels mit ihrem begriff vnd zwen garten vor dem vntern Statther des dan der ober hart stost, einsens an den obern weg vnd ander seits an den schund vnd vnten an die scheunerin so stost der ander gart oben vnd vnten an hergotsman, die sollen sie vnd ir Manlehen bar erben sambt dem houe an der lautter vnd dem halben hofe zu Burckenfelt vnd anderm was sie in iren handen behalten vom stift zu [Einfügung am Rand: man vnd] Burglehen zu Rottenfels haben vnd empfangen recepta I feudorum Laurenti fo 189
Kommentar:
Die Nachtragshand ergänzt: Orte unter
R proprietatis.
Fundort in der Hohen Registratur:
Standbuch 1012, Folio: 457v/458r, Schreiber: Lorenz Fries
Quellenverweis in der Hohen Registratur: Die angegebenen Quellen und Signaturen beziehen sich auf die archivalische Systematisierung des 16. Jahrhunderts. Diese entsprechen nicht den modernen Signaturen.
Liber 1 feudorum Laurentii f. 189
Digitalisat: