Dompropst Burkard baut zu Bischof Gebhard von Hennebergs Regierungszeit einige kleine Häuser an der Stelle, wo sich zum Zeitpunkt des Regests der Hof Katzenwicker (Catzenweicker) hinter dem Domstift befindet, und lässt die Häuser von Leuten bewohnen, die dem Domstift zinspflichtig sind.
Bischof Herold von Höchheim lässt die Häuser hinter dem Domstift wieder abreißen und einen Klosterhof errichten. Später verleiht Bischof Reginhard von Abenberg auf Fürbitte Friedrichs I. diesen Hof als Lehen an dessen Sohn Friedrich von Schwaben und erhält im Gegenzug sechs Morgen Weingarten am Braunberg (Brunberg). Friedrich I. verleiht außerdem den Domherren die Freiheit, das sie künfitg unabhängig von der Tradition testieren dürfen sowie an Reichstagen, die in Würzburg stattfinden, niemand außer Fürsten und deren Leibgesinde in ihren Klosterhöfen beherbergen müssen.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Das Domkapitel, die Klöster St. Burkard, St Stephan und St. Jakob sowie die Stifte Haug und Neumünster verbrüdern und verbünden sich, um einander in Notsituationen beizustehen und um äußere Feinde zu bekämpfen.
Bischof Johann von Brunn ernennt Sigismund von Sachsen zum Koadjutor und Stiftspfleger und stirbt am 12. Januar 1440. Sigismund wird unter gewissen Bedingungen zum künftigen Bischof gewählt, verhält sich aber so ungeschickt, dass er von Friedrich III. seines Amtes enthoben und Gottfried Schenk von Limpurg zum neuen Stiftspfleger ernannt wird. Das Domkapitel möchte, dass die Bürger von Würzburg diesem die Erbhuldigung leisten und erinnert sie daran, dass sie noch nicht von den Pflichten befreit sind, die sie Bischof Sigismund geleistet haben. Die Bürger schreiben daraufhin den in Schweinfurt (Sweinfurt) versammelten Grafen, Herren, Rittern und Knechten des Hochstifts und bitten um deren Rat. Sie erhalten als Antwort, dass sie dem neuen Stiftspfleger die Erbhuldigung leisten und gehorsam sein sollen. Diesen Antwortbrief besiegelt unter anderen Wilhelm II. von Castell und bekennt dadurch, ein zum Hochstift Würzburg gehöriger Graf zu sein.
Bischof Rudolf und das Domkapitel tauschen etliche geringe gutere und zinse Güter und Zinsen in den Ämtern Homburg an der Wern (Hohenburg) und Karlstadt (Carlstat).
Nach einem Urteilsspruch über das Ungeld von Karlstadt (Carlstat) zahlt das Domkapitel 1000 Gulden an den Grafen Johann III. von Wertheim, so dass sich die Pfandsumme über Schloss, Stadt und Amt auf 41950 Gulden erhöht.
Bischof Rudolf von Scherenberg bezahlt dem Domkapitel die Pfandsumme bar in Gold und löst Schloss, Stadt und Amt wieder an das Hochstift Würzburg.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 4: Von Sigmund von Sachsen bis Rudolf II. von Scherenberg (Fontes Herbipolenses 4), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 2002.
Das Domkapitel legt das Geld aus der Ablösung von Karlstadt wieder an in Volkach (Volkach), Eibelstadt (Eyffelstatt), Mainbernheim (Mainbernhaim), Steinkirchen (Stainkirchen), Uffenheim (Uffenhaim), Dornheim (Dornhaim), Hüttenheim (Huttenhaim), Nenzenheim (Neuntzenhaim), Neubrunn (Newbron), Ochsenfurt (Ochsenfurth), Gerolzhofen (Geroltzhoffen), Rittershausen (Reutershausen), Wollmershausen (Wolmershausen), Sulzdorf (Sultzdorf), Aschfeld (Aschvelt), Thüngen (Tungen), Retzbach (Retzbach), Thüngersheim (Tungershaim), Eußenheim (Eussenhaim), Rohrbach (Rorbach) und Wiesenfeld (Wisenveldt). Außerdem sind die Dompforte, das Spital St. Dietrich in Würzburg, das Stift Neumünster, die Müdesheimer Lehen (Mutishaimer lehen) sowie die Dompräsenz betroffen.
Bischof Konrad von Bibra gelobt im Domherrnhof Rödelsee in Würzburg (hof Rotelsehe in der grossern stuben) Zürich von Stetten (Steten) als dem ältesten Ganerben den Burgfrieden. Die Einwohner leisten allein dem Bischof und nicht dem Domkapitel die Erbhuldigung.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Zustimmung seines Domkapitels alle Zinsen, Gülte und Lehen auf drei ganzen Hufen und einer Viertelhufen und auf einem Lehen in Karlburg (Carlburg) mit dem dazugehörigen Lehen an Sebastian von Weingart für 350 Gulden. Dieses Lehen bringt ein: von fünf Pfund 16 Pfennig Hufgelds, und von fünf Malter drei Metzen Weizen und von vier Malter 3½ Metzen Korn und von drei Malter 1 ½ Malter Haber sowie 13 Fastnachtshühner und 98 Eier.