Papst Nikolaus V. stellt ein Privileg aus, wonach niemand anders als ein Würzburger Domherr die Dompropstei haben noch besitzen dürfe. Von dieser Regelung ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber die Stifte Haug, Neumünster, und die Orte Ansbach (Onoltzbach), Öhringen (Oringen und Mosbach (Mosbach).
Papst Nikolaus V. verleiht dem Stift Haug die Freiheit, dass niemand Propst werden könne, der kein Kapitelherr des Domstifts zu Würzburg ist.
Papst Nikolaus V. stellt dem Hochstift Würzburg eine päpstliche Bulle und Freiheit aus, dass niemand, außer ein Domherr zu Würzburg, zum Propst in Mosbach (Mosbach) verordnet werden soll. Das Stift Mosbach ist es einem Bischof zu Würzburg schuldig, ihm jeder Zeit mit einer Abgabe zu Hilfe zu kommen.
Papst Nikolaus V. (Bapst Niclaus der funf[te]) gibt dem Stift Neumünster (Neumunster), auch St. Johannes Evangelist (S[ancten] Johannsen Euangelisten) genannt, eine Freiheit. Diese besagt, dass die Stiftsherren niemanden als Propst annehmen sollen oder dürfen, der kein Domherr des Domstifts zu Würzburg ist.
Papst Nikolaus V. (Nicolai) stellt ein Privileg aus, wonach die Probstei zu Öhringen (Oringai) immer mit einem Angehörigen des Würzburger Domkapitels versehen werden soll.
Papst Nikolaus V. übergibt der Propstei im Hochstift Würzburg , dem Bischof, dem Domkapitel des Hochstifts und den Stiften Haug (Haug), Neunmünster (Newminster), Moltzbach, Ornigaw und Mosbach (Masbach) eine Bulle. Die Domherren aus dem Domstift von Würzburg sollen eine Person aus ihrem Domkapitel zu einem Propst in den genannten sechs Stiften wählen und annehmen.
Da sich die Bewohner des Hochstifts Würzburg über die Juden beschweren, erlässt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg eine Ordnung, mit der er alle Juden aus dem Hochstift vertreibt. Die Vertreibung der Juden geschieht vornehmlich auf anhalten des Kardinals Nikolaus von Kues (Cardinals Nicolai de Cusa), Legat von Papst Nikolaus V. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erreicht bei Papst Nikolaus V., dass das Verbot abgeschafft wird. Diese Absprache wird von Papst Calixt III., dem Nachfolger von Papst Nikolaus V., als ungültig erklärt. Bischof Johann von Grumbach erlässt ein Mandat, welches besagt, man solle den Juden helfen und ihre Schulden bezahlen.