Bischof Lorenz von Bibra und Gottfried Schenk von Limpurg schließen eine Abrede wegen der Kollation der geistlichen Lehen. Gottfried verpflichtet sich, mit Bischof Lorenz' Unterstützung beim Papst darum anzusuchen, dass er und seine männlichen Nachkommen die Kollation ebenso wie die Erbvogtei als Mannlehen empfangen und tragen dürfen unter der Bedingung, dass dies die Pfarreien und andere inkorporierte Lehen nicht betreffen solle. Von den Propsteien sollen die Schenken nicht mehr als 200 Gulden jährlich nehmen.