Bischof Johann von Egloffstein leiht sich von Dietrich Fuchs zu Eltmann (egedachtem hern dietrichen) weitere 300 Gulden, wofür er ihm Einnahmen aus dem Ungeld und der Landbede des Amts Eltmann verschreibt.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Burg und Stadt Röttingen zusammen mit dem Amt und allen Rechten den Brüdern Hans und Friedrich Truchsess von Baldersheim (Hansen vnd Frizen Truchsessen von Baldersheim gebrudern) und Kaspar von Geilsheim (Casparn von Geiselheim) für 4850 Gulden auf Wiederlösung für 8 Jahre. Dafür leihen sie ihm noch 1000 Gulden mehr, wofür er ihnen 200 Gulden jährlicher Zinsen auf dem Zoll von Gelchsheim (Geliphsheim) verschreibt.
Bischof Johann von Egloffstein verkauft Burg, Stadt und Amt Röttingen Hans und Fritz Truchsess von Baldersheim (Hansen vnd Frizen Truchsessen) um Götz von Berlichingen (Gozen von Berlichingen) für 8000 Gulden auf Wiederkauf. Dafür erhalten sie jährlich 100 Gulden aus der Bede, sie sollen aber nicht mehr nehmen und die Erbhuldigung bleibt dem Bischof vorbehalten.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Hans und FritzTruchsess von Baldersheim(den Truchsessen), Götz von Berlichingen (Berlichingen) und Konrad von Rosenberg (Conraden von Rosenberg) Stadt und Amt Röttingen erneut für 8000 Gulden.
Bischof Johann von Brunn vergleicht sich mit dem Ritter Heinrich von Sickingen (Hainrich von Sickingen Ritter), Hans Truchsess von Baldersheim (Hansen truchsessen) und Konrad von Rosenberg (Conzen von Rosenberg) über einen Kauf von 10400 Gulden Pfandsumme auf das Amt und die Stadt Röttingen.
Bischof Johann von Brunn erhöht den Pfandschilling auf dem Ungeld zu Ebern um 100 Gulden.
Der Ritter Heinrich Fuchs zu Wallburg (Hainrich fuchs), der Sohn des Ritters Dietrich Fuchs zu Eltmann (heren dietrichen riters), hinterlässt bei seinem Tod seine Witwe Christina Fuchs zu Wallburg (Cristina seiner hausfrawen) und seine zwei Söhne Dietrich Fuchs zu Eltmann und Heinrich Fuchs zu Wallburg (zwen sone dietrichen vnd Hainrichen). Diesen wird Bischof Johann von Brunn 3000 gulden schuldig, was sich aus Kosten für Baumaßnahmen, geliehenes Geld, verlorene Pferde und andere (Kriegs-)Schäden zusammensetzt. Das alles verschreibt er ihnen zusätzlich zur alten Pfandsumme ihrer Vorfahren auf die eben genannten Güter (Burg Wallburg, Amt und Stadt Eltmann,Zehnten in Wettringen und Althausen, Zölle in Eltmann und Ebelsbach sowie die Einnahmen aus dem Ungeld und der Landbede des Amts Eltmann).
Bischof Johann von Brunn schuldet der Ehefrau Heinrichs von Sickingen, Elisabeth (Elsen Hainrichen von Sickingen Hausfrawen), 319 Gulden. Dafür verpfändet er ihr den Weinzehnt in Goßmannsdorf bei Ochsenfurt (Gosmansdorff vnter Ochsenfurt), der der Domprobstei gehört, sich aber zu der Zeit unter der Verfügung des Bischofs befindet. Er kommt mit ihr überein, dass sie den Zehnt zunächst nicht einziehen möge, sondern dass die 319 Gulden auf die Pfandsumme auf Amt, Stadt und Burg Röttingen geschlagen werde und nicht eher abgelöst werde, als das ganze Amt. Darin willigen Domprobst und Domkapitel ein.
Auf die 500 Gulden Pfandsumme, für die Bischof Johann von Brunn Konrad von Bebenburg verschieden Gülten in Untereisenheim verschrieb, schlägt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg weitere 532 Gulden auf.
Bereits Bischof Johann von Brunn verschrieb die Bede von Untereisenheim einigen Nürnberger Bürgern (etlichen Nurenbergern) als Leibgeding, was mit Kenntnisname Konrads von Bebenburg (Conrado a Bebenburg) geschieht. Als diese Bürger versterben, verschreibt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg die Bede von Untereisenheim ebenso wie die Bede von Dettelbach Sitig von der Kere (Sitigen von der Kere) für 2000 Gulden.