Diverse Urkunden, die nicht mehr aufgefunden werden können, berichten, dass Bischof Gerhard von Schwarzburg die Schulden zahlt, die Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (hern Gerlachen) bei seinen Gläubigern hatte. Nachdem sich diese Summe, samt der laufenden Kosten und dem entstandenen Schaden auf 13000 Gulden in Gold erstreckt, gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim Bischof Gerhard von Schwarzburg eine neue Schuldverschreibung, in der dieser sich verpflichtet von der genannten Summe von 13000 Gulden zu bezahlen. 6000 Gulden dieser Summe verlagert er auf Rotenfels (Rotenuels) und Gemünden am Main (Gemunde am Main). Dafür birgt der Herzog von Bayern (Hertzogen von Bairen) mit Urkunden. Ferner soll Bischof Gerhard von Schwarzburg 3000 Gulden dem Landgrafen von Leuchtenberg (Landgauen von Leuchtenberg) und 3000 Gulden den Juden zu Rothenburg ob der Tauber (Juden zu Rotenburg vf der Tauber) zahlen. Zudem soll er 1000 Gulden, die er Konrad Geyer zu Ingolstadt (Cuntzen Geieren zu Jngelstat) schuldig ist, zahlen. Bischof Gerhard gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim seinen Teil an Kitzingen, ausgenommen die Pfandschaft von Lämplein Lamprecht (Lemlein Lamprecht), wieder zurück. Falls aber Gerlach den Landgrafen die 3000 Gulden nicht bezahlen kann, dann soll Gerlach den Pfandschilling von Lämplein Lamprecht an Lichtmess bezahlen und seinen Teil an Kitzingen wieder an den Bischof und das Hochstift Würzburg zurückgeben sowie eine Pfandschaft für 6000 Gulden darüber aufnehmen.
Lorenz Fries erklärt, dass er keine Unterlagen dazu findet, wie Hornberg an der Jagst (Hornburg) unter Bischof Gerhard von Schwarzburg an das Stift Würzburg kam. Bischof Gerhard von Schwarzburg schuldet Martin von Mergentheim (Mertin von Mergenthaim) 1300 Gulden, davon 1000 Gulden in Bar und 300, die er in Hornberg an der Jagst verbauen solle. Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet ihm den Ort Hornberg an der Jagst samt Burg. Diese Verpfändung erneuert Bischof Gerhard von Schwarzberg wieder. Er behält dem Stift ewige Öffnung und Ablösung vor. Hinzu kommen noch 900 Gulden, die sich folgend aufteilen: 250 Gulden verbaut Bischof Gerhard von Schwarzberg an dem Schloss Hornberg an der Jagst, 250 Gulden Zinsen. Der Pfandschilling steigt auf 1900 Gulden. Johann von Hohenlohe (Johanns von Hohenlohe) hat auch Gefälle und Rechte in Hornberg an der Jagst, die er an Bischof Johann von Egloffstein und das Stift verkauft.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet den Hof des Hochstifts zu Mainbernheim (Mainbernhaim) an Hartmut Fuchs von Dornheim (Harunt Fuchsen in Dornhaim) für 500 Gulden. Bischof Johann von Brunn nimmt sich 120 Gulden vom Spital zu Iphofen und auch er verpfändet Hartmut Fuchs von Dornheim den Hof auf Wiederlösung.
Bischof Johann von Brunn verpfändet der Witwe Elisabeth Fuchs zu Eltmann des verstorbenen Dietrich Fuchs zu Eltmann (Elsen Weilund Dietrichen Fuchsen verlassen witwen) den Zehnt für 10 Jahre. Zwei Jahre später jedoch verpfändet er den Zehnt für drei Jahre an dieselbe Elisabeth Fuchs zu Eltmann und ihren Sohn Heinrich Fuchs zu Wallburg (Else Fuchsin vnd Haintz ir sune) für 2520 Gulden mit jährlich 120 Gulden Zinsen. Nach Ablauf der drei Jahre soll der Zehnt wieder an das Stift Würzburg zurückgehen. Jedoch ist es Bischof Johann und seinen Nachfolgern vorbehalten, die Restsumme auf einmal zurückzuzahlen und den Zehnt wieder an sich zu bringen.
Markgraf Albrecht (Marggraue Albrecht) beruft Bischof Johann von Grumbach nach Kitzingen (Kitzingen). Dort sollen sie sich Bestätigungen über die in den vorherigen Einträgen besprochenen Vereinbarungen und die Erbhuldigung übergeben. Bischof Johann von Grumbach schickt seine Räte und lässt den Räten des Markgrafen eine neue Schuldverschreibung übergeben, während er die alten Schuldverschreibungen und eine Bestätigung erhällt. Am darauffolgenden Freitag soll er die Erbhuldigung empfangen.
Bischof Johann von Grumbach verschreibt Doktor Gregor Heimburg (Gregor Hainburg) und seinen Erben das Ungeld zu Iphofen (Iphouen) für 1200 Gulden. In der nachfolgenden Zeit werden Gregors Güter auf Befehl des Papstes konfisziert. Auch Bischof Rudolf von Scherenberg zieht seine Güter ein. Gregors Erben argumentieren jedoch, dass er ihnen die 1200 Gulden auf dem Ungeld zu Iphofen vor dem päpstlichen Befehl übergeben hat. Bischof Rudolf erklärt sich dazu bereit, den Erben für den alten Pfandschilling von 1200 Gulden erneut 900 Gulden zu verschreiben. Die übrigen 300 Gulden werden fallengelassen.
Nach dem Tod Adolf Marschall von Ostheims (Adolf Marschalck) verträgt sich Werner Marschall von Ostheim (Wernher Marschalck) mit seinen drei Brüdern und sie bringen das Schloss Hildenburg mit Zustimmung Bischof Rudolfs von Scherenberg in ihren gemeinsamen Besitz. Sie verkaufen das Schloss an Seifried von Stein (Sefrid vom Stain) für 600 Gulden. Bischof Rudolf von Scherenberg stellt darüber eine neue Verpfändung aus und erlaubt diesem 200 Gulden davon zu verbauen mit dem Vorbehalt das Pfand mit 600 Gulden und dem Baugeld wieder auszulösen. Graf Georg von Henneberg-Aschach behält die Verpfändung, darin inbegriffen auch Schloss Hildenburg, sein Leben lang. Nach seinen Tod gibt Graf Otto von Henneberg-Aschach, sein Sohn, diese durch einen Vertrag wieder heraus und erhält dafür eine neue Verpfändung, in der das Schloss Hildenburg ausgelassen wird. Graf Otto bestätigt dies dem Hochstift. Bischof Rudolf verpfändet das Schloss Hildenburg zusammen mit dem Zehnten und dem Vorwerk zu Sondheim Seifried von Stein für 2400 Gulden und erlaubt ihm, am Schloss 200 Gulden zu verbauen.
Bischof Rudolf von Scherenberg handelt auch mit Reinhard von Thüngen (Rainhart von Thungen) aus, dass er ihm am alten Pfandschilling 600 Gulden nachlässt und den neuen Pfandschilling auf 2000 Gulden ansetzt. Bedingung ist allerdings, dass Bischof Rudolf Reinhard seinen Erben oder den Inhabern Ingolstadts (Jngelstat) jährlich zu Martini 40 Goldgulden Dienstgeld zahlen muss, wenn er das Schloss und Amt nicht an Cathedra Petri der nächsten 2 Jahre für die besagte Summe von 2000 Gulden ablöst. Für den Fall, dass er die Hauptsumme nicht ablöst, verweist er Reinhard mit den 40 Gulden jährliches Dienstgeld auf die Bede zu Ingolstadt.
Den jähliche Zins von zehn Gulden auf das Dorf Köhler (Keller), der von Bischof Johann von Grumbach an den Ritter Heinrich Zobel (Hainrichen Zobel riter) und an andere verpfändet wurde, hat jetzt nur noch Heinrich von Zobel. Zu dem Zins auf dem Dorf Köhler kommen noch Zinsen von 40 Goldgulden auf die Stadt Volkach. Die Summe der Zinsen geht von Heinrich Zobel an Walter und Georg Zobel von Giebelstadt (walther vnd George Zobel zu Gibelstat). Von denen geht die Summe dann weiter zu Dietrich von Gich ()dietz von Gich) und ist mit einer Gesammtsumme von 1000 Gulden wieder auszulösen.
Bischof Rudolf von Scherenberg und Reinhard von Thüngen (Rainhart von Thungen) vereinbaren, dass Reinhard für jedes Jahr, in dem das Pfand nicht abgelöst wird, 40 Gulden Dienstgeld zustehen. Aus einem Fries unbekannten Grund kommt es jedoch zu Streitereien zwischen den beiden. Als Konsequenz wird das Dienstgeld nicht ausgezahlt. Die Sache geht bis vor das Hofgericht, wo sie unbearbeitet bleibt, bis beide Seiten sterben. Reinhard hinterlässt die Söhne Hieronymus und Georg (Jeronimus vnd George). Georg erhält Ingolstadt (Ingelstat). Bischof Lorenz von Bibra verhandelt erneut mit ihm. Er schlägt ihm ein Leibgedinge von 200 Gulden zu den bisherigen 2000 Gulden vor, sodass der Pfandschilling nun 2200 Gulden beträgt. Die Bedingung ist jedoch, dass ihm die 100 Gulden nicht mehr auf der Kammer zu Heidingsfeld (Haidingsfelt) ,sondern zu Würzburg (Wurtzburg) gereicht werden sollen. Georg stimmt zu und Bischof Lorenz stellt ihm eine neue Verschreibung aus.