Heinrich von Lauer (Laur) trägt sein allodiales Schloss Burglauer (Burcklaur) Bischof Hermann von Lobdeburg und dessen Hochstift als Lehen auf und empfängt dieses wieder. Bischof Hermann behält sich und seinen Nachfolgern vor, einen Burgmann einzusetzen. Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind das Marschallamt, Niederlauer (Underlauer), die Salzburg bei Bad Neustadt an der Saale (Saltzburg), die Osterburg bei Bischofsheim an der Rhön (Osterburg), Lautenau (Lucernach; Wüstung bei Bischofsheim an der Rhön) und Haselbach (Haselbach).
Wagner, Heinrich: Neustadt a. d. Saale (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 27), München 1982.
Ludwig von Windheim (Windhaim) übergibt die Vogtei über Lubrichsdorf im Steigerwald (Lubrichsdorf uf dem Staigerwald) an das Hochstift. Von diesem Geschäft sind laut einem späteren Schreiber ebenfalls betroffen: das Marschallamt, Niederlauer (Laur), die Salzburg (Saltzburg), die Osterburg (Osterburg), Lautenau (Lucernach; Wüstung bei Bischofsheim an der Rhön), Haselbach (Haselbach) und Burglauer (Burgklaur).
Das Hochstift muss Lautenau (Lucenaw) wieder einlösen.
Bischof Johann von Brunn verkauft Graf Georg II. von Henneberg (Graue Georg von Hennenberg) die Schlösser, Städte, Ämter und Dörfer Hildenburg, Fladungen, Steinach an der Saale, halb Nüdlingen, Nordheim vor der Rhön, Sondheim, Urspringen, Elsbach (die schlössere stat ampt vnd dörfere Hildenburg, Fladungen, Stainau, Nutlingen halb, Northaim, Sunthaim, Vrspringen, Elspe) für 11.090 Gulden.
Nach dem Tod Adolf Marschall von Ostheims (Adolf Marschalck) verträgt sich Werner Marschall von Ostheim (Wernher Marschalck) mit seinen drei Brüdern und sie bringen das Schloss Hildenburg mit Zustimmung Bischof Rudolfs von Scherenberg in ihren gemeinsamen Besitz. Sie verkaufen das Schloss an Seifried von Stein (Sefrid vom Stain) für 600 Gulden. Bischof Rudolf von Scherenberg stellt darüber eine neue Verpfändung aus und erlaubt diesem 200 Gulden davon zu verbauen mit dem Vorbehalt das Pfand mit 600 Gulden und dem Baugeld wieder auszulösen. Graf Georg von Henneberg-Aschach behält die Verpfändung, darin inbegriffen auch Schloss Hildenburg, sein Leben lang. Nach seinen Tod gibt Graf Otto von Henneberg-Aschach, sein Sohn, diese durch einen Vertrag wieder heraus und erhält dafür eine neue Verpfändung, in der das Schloss Hildenburg ausgelassen wird. Graf Otto bestätigt dies dem Hochstift. Bischof Rudolf verpfändet das Schloss Hildenburg zusammen mit dem Zehnten und dem Vorwerk zu Sondheim Seifried von Stein für 2400 Gulden und erlaubt ihm, am Schloss 200 Gulden zu verbauen.
Katharina Schnur (Catharina Schnurin) und Anna Eschenbach (Anna Eschenbachin) zahlen dem Schloss Reichelsburg (Raigelberg) und den Königshofer bäth zu Lautenau (Lauden) was sie ihnen auf Grund ihrer Leibeigenschaft schuldig sind.