Die Schulden, die Bischof Johann von Egloffstein bei Peter von Brunn (Petern von Brun) hat, steigen, sodass der Bischof ihm diese auf ein Drittel des Amts Münnerstadt (ambts Munrichstat) und ein Drittel des gesamten Zehnts der Stadt verpfändet.
Bischof Johann von Brunn leiht sich weitere 300 Gulden von Peter von Brunn (gedachtem Peteren) und schlägt diese auf die Ablösesumme von 330 Gulden für die alte Bede zu Münnerstadt auf.
Bischof Johann von Brunn schlägt noch 100 Gulden auf die 5000 Gulden der Hauptsumme auf, die die Gräfin Margaretha von Henneberg dem Bischof leiht. Die 100 Gulden soll die Gräfin benutzen, um den Hof des Hochstifts Würzburg auszubauen.
Da Bischof Johann von Brunn 1428 die 2000 Gulden Pfand und 600 Gulden Zinsen für Schloss Neuhaus abermals nicht ablöst, beschließen die beteiligten Parteien eine neue Hauptsumme für das Schloss, nämlich 18.500 Gulden. Diese setzt sich zusammen aus der anfänglichen Kaufsumme von 15.100 Gulden, den 2.000 Gulden, die der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim dem Bischof 1421 leiht, 600 Gulden, die als Zinsen für die sechs Jahre von 1422 bis 1428 für die 2.000 Gulden anfallen, sowie weitere 300 Gulden als Zinsen der erwähnten 2.000 Gulden, die von 1428 bis 1431 anfallen. Dazu kommen noch die 500 Gulden, die der Bischof dem Deutschmeister zum Ausbau des Schlosses und seiner Zugehörungen bewilligt hat.
Sich Geld für die Auslösung des Pfandes zu leihen gelingt Bischof Johann von Brunn nicht, der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (maister Eberhart) verlängert die Frist für die Ablösung des Schlosses Neuhaus für 2.000 Gulden um noch zwei weitere Jahre. Als der Bischof abermals nicht bezahlen kann, wird die Frist um ein weiteres Jahr verlängert, mit der Bedingung, dass Bischof Johann von Brunn dem Deutschen Orden zusätzlich zu den 2.000 Gulden für jedes Jahr weitere 100 Gulden bezahlen soll, was für die bisherigen sechs Jahre 600 Gulden als Zinsen ergibt. Dies wird vom Bischof und seinem Domkapitel besiegelt und die Urkunde dem Deutschmeister übergeben.
Bischof Johann von Brunn verpfändet dem Ritter Johann Voit von Salzburg (Hannsen voiten von Saltzburg riter) weitere 100 Gulden auf das Ungeld zu Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat).
Nachdem der Vogt Otto von Salzburg (Ot voit) stirbt, kommt der Hof Mühlbach (Mülbach) über Bischof Johann von Brunn an Adolf Marschall von Brauneck (Adlofen Marschalken von Brauneck). Fries gibt an, keine Informationen darüber zu besitzen, wie und wann genau der Hof an Adolf Marschall von Brauneck kommt. Jedoch liegt vor, dass der Bischof Adolf Marschall von Brauneck 200 Gulden gibt, um den Hof umzubauen. Außerdem verleiht Bischof Johann von Brunn ihm den Hof später zu Mannlehen und, falls dieser ohne Erben stirbt, bekommt dessen Nachfolger den Hof für 1400 Gulden verpfändet.
Für eine Summe von 18.500 Gulden hat Bischof Johann von Brunn mit Bewilligung des Domkapitels dem Deutschmeister und dem Deutschen Orden das Schloss Neuenhaus erneut verpfändet, mitsamt den zugehörigen Dörfern, Bewohnern, Gütern, Gerichtsrechten, Zu- und Eingehörungen. Dem Bischof ist jedoch vorbehalten im Jahr 1431 das Schloss für eine Summe von 3.000 Gulden wiederauszulösen. Die bisherigen, über die Verpfändung geschlossenen Urkunden bleiben gültig, weder ein Bischof noch Ordensangehörige sollen die Pfandsumme verändern.
Falls Bischof Johann von Brunn die in den vorherigen Einträgen erwähnte Pfandsumme für das Schloss Neuhaus an den Deutschen Orden von 3400 Gulden im Jahr 1431 nicht bezahlt hat, geht das Schloss mit seinen Zugehörungen in den Besitz des Deutschen Ordens über. Das Hochstift Würzburg hat kein Recht mehr, das Schloss auszulösen und es bleibt ewig in Besitz des Deutschen Ordens.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Gworgen von Hennenberg) Schloss, Stadt und Amt Hildburghausen (Hildenburg), Fladungen (fladungen), Steinach an der Saale (Staina), Vachdorf (Vachdorf) und Leutersdorf (Leutersdorf) für 11 990 Gulden. Falls die Gulden innerhalb der Zeit der Verpfändung an Wert verlieren, soll dies seinen Erben entsprechend ausgeglichen werden. Graf Georg I. von Henneberg gibt dem Stift die Schlösser Hildenburg und Steinach für 2 000 Gulden einige Zeit später zurück. Nach seinem Tod werden diese erneut verpfändet, dieses Mal an Graf Otto von Henneberg-Aschach (Grau Oten von Hennenberg).