Für eine Summe von 18.500 Gulden hat Bischof Johann von Brunn mit Bewilligung des Domkapitels dem Deutschmeister und dem Deutschen Orden das Schloss Neuenhaus erneut verpfändet, mitsamt den zugehörigen Dörfern, Bewohnern, Gütern, Gerichtsrechten, Zu- und Eingehörungen. Dem Bischof ist jedoch vorbehalten im Jahr 1431 das Schloss für eine Summe von 3.000 Gulden wiederauszulösen. Die bisherigen, über die Verpfändung geschlossenen Urkunden bleiben gültig, weder ein Bischof noch Ordensangehörige sollen die Pfandsumme verändern.