Peter von Brunn (Peter von Brun) leiht Bischof Johann von Egloffstein 600 Gulden. Diese verpfändet ihm der Bischof auf ein Viertel des Amts Münnerstadt (ampts Munrichstat) mit allen Zugehörungen und Bürgschaft.
Die Schulden, die Bischof Johann von Egloffstein bei Peter von Brunn (Petern von Brun) hat, steigen, sodass der Bischof ihm diese auf ein Drittel des Amts Münnerstadt (ambts Munrichstat) und ein Drittel des gesamten Zehnts der Stadt verpfändet.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Peter von Brunn (Peteren von Brun) 100 Pfund Haller auf der alten Bede zu Münnerstadt (Münrichstat) mit einer Ablösesumme von 330 Gulden.
Bischof Johann von Brunn leiht sich weitere 300 Gulden von Peter von Brunn (gedachtem Peteren) und schlägt diese auf die Ablösesumme von 330 Gulden für die alte Bede zu Münnerstadt auf.
Zwischen Peter von Brunn (Brun) und Hans von Nutlingen (Nutlingen) entsteht Streit, nachdem Peter von Brunn die verlassenen Güter des anderen einnimmt und sie Johann von Nutlingen (Nutlingen) zurückfordert. Der Streit kann beigelegt werden.
Das Schloss Burglauer (Burcklaur) wird an die von Brunn (Brun) verpfändet, wobei sich das Hochstift ein ewiges Ablösungsrecht und das Öffnungsrecht vorbehält, das ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert. Diese Verschreibung wird aber nicht registriert. In der Folge übergeben die Brüder Peter und Johann von Brunn ihren Teil an Bischof Johann von Brunn, laut Fries ihr Vetter. Dieser stellt den Anteil am Schloss den Brüdern Anton und Johann von Brunn zu.
Bischof Johann von Brunn sagt Johann und Peter von Brunn (Brun) schriftlich zu, dass er auf ihre oder ihrer Erben Anton und Johann Bitte das Schloss Burglauer (Burcklaur) wieder an sie verpfändet und sie gegen Bezahlung der Pfandsumme als Pfandherren einsetzt. Außerdem erhöht Bischof Johann die Pfandsumme um 400 Gulden, die er den beiden ohnehin noch schuldig ist.