Bischof Johann von Brunn schuldet Gottfried Voit von Rieneck ( Gotz voiten von Rineck) 19000 Gulden. Dafür verkauft er ihm die Burg und die Stadt Rothenfels (Rottenfels) mitsamt seinen Ämtern, Gerichten, Zöllen, Zehnten und allem anderem, was das Stift daran besitzt, auf Wiederkauf. Davon ausgenommmen sind die geistlichen Lehen und die Mannlehen.
Das Schloss Burglauer (Burcklaur) wird an die von Brunn (Brun) verpfändet, wobei sich das Hochstift ein ewiges Ablösungsrecht und das Öffnungsrecht vorbehält, das ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert. Diese Verschreibung wird aber nicht registriert. In der Folge übergeben die Brüder Peter und Johann von Brunn ihren Teil an Bischof Johann von Brunn, laut Fries ihr Vetter. Dieser stellt den Anteil am Schloss den Brüdern Anton und Johann von Brunn zu.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Schloss Burglauer (Burcklaur) mit allen zugehörigen Rechten für 2200 Gulden an Anton und Johann von Brunn (Brun).
Bischof Johann von Brunn verschreibt Lorenz von Ostheim (Lorentzen von Ostheim) und seinen männlichen Erben auf das Burggut bei Bad Neustadt an der Saale (Neustat) und Salz (Saltzburg) gelegen 500 Gulden. Hiervon hat der Bischof jährlich 50 Gulden an Lorenz von Ostheim zu entrichten. Als der Bischof diesen Betrag nicht zahlen kann, beschlagnahmt er für die Gesamtsumme und das versetzte Burggut die Güter des aus Bad Neustadt an der Saale geflohenen Gottfried von Schweinfurt (Gotzen von Schweinfurts) nach geltendem Recht. So bekommt Lorenz von Ostheim das Haus, die Wiesen, die Äcker und den Weingarten mit Haus, welche zusammen 1000 Gulden wert sind, zu Mannlehen. Wenn Lorenz von Ostheim oder seine Nachkommen diese Güter verkaufen müssen, sollen sie andere Güter kaufen und diese zu Mannlehen bekommen.
Bischof Johann von Brunn sagt Johann und Peter von Brunn (Brun) schriftlich zu, dass er auf ihre oder ihrer Erben Anton und Johann Bitte das Schloss Burglauer (Burcklaur) wieder an sie verpfändet und sie gegen Bezahlung der Pfandsumme als Pfandherren einsetzt. Außerdem erhöht Bischof Johann die Pfandsumme um 400 Gulden, die er den beiden ohnehin noch schuldig ist.
Johann von Brunn (Brun) wird mit Bischof Sigismund von Sachsen vertragen. Eine Nachtragshand führt offensichtlich den Streitgegenstand an, den Zabelstein (Zabelstain).
Friedrich Zobel (Fritzen Zobeln) gehören 106,5 Gulden des Würzburger Anteils am Ungeld zu Kitzingen (Kitzingen). Diese hat Johann von Brunn (Hanns von Brun) geerbt und sind ihm von Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach (Marggraue Albrechten) entrichtet worden.
Nun hatte aber Bischof Johann von Brunn 7100 Gulden des Anteils des Stiftes an Kitzingen (Kitzingen) verpfändet. Und zwar an Hamann Echter (Haneman Echteren) 5000 Gulden, Johann von Brun (Hannsen von Brun), der über seine Frau das Erben der von Zobel antritt, 1600 Gulden und Anton von Giech (antoni von Gich ) 100 Gulden. Im zu Mergentheim geschlossenen Vertrag des vorherigen Eintrags wird beschlossen, dass Markgraf Albrecht dieselbe 7100 Gulden als Pfand bekommt. Darüber hinaus wurde dem Stiftspfleger eine Bestätigung übergeben über dieses Pfand, den alten Pfandschilling, der 12 000 Gulden beträgt, und den neuen Pfandschilling von 1000 Gulden von Herzog Sigmund. Zusammen ergibt das eine Summe von 39 100 Gulden. Dies soll zu einem angemessenen Pfandschilling auf den Anteil des Stifts an Kitzingen verpfändet werden. Darüber bekommt Markgraf Albrecht eine Bestätigung über die Summe von 39 100 Gulden und das Stift als Pfandschilling seinen Anteil an Kitzingen mitsamt Leuten, Gütern, Gerichten, Beden, Steuern, Ungeldern, Zinsen, Gefällen, Renten und allen anderen Zugehörungen einsetzt. Die nachfolgenden Bischöfe und Stiftspfleger sollen die Summe jederzeit auslösen können, doch der Anteil des Markgrafen soll ein Vierteljahr zuvor ausgelöst werden. Dann soll der Markgraf den Anteil zurückgeben, die Bürger und Einwohner von ihren Gelübden und Eiden freisprechen und ihnen eine Bestätigung darüber ausstellen. Danach sollen die Bürger und Einwohner von Kitzingen wieder dem Bischof und dem Stiftspfleger von Würzburg Erbhuldigung leisten, woran sie der Markgraf nicht hindern soll.
Die ehemaligen Burglehen von Konrad von Coburg (Koburg) und Richard von Maßbach (Maspach) kommen in den Besitz von Johann von Brunn (Brun). Dieser trägt seine Lehen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg auf und bittet diesen, die Lehen an Graf Georg von Henneberg zu verleihen.