Bischof Otto von Wolfskeel nimmt 1000 Pfund Haller von Richard von Maßbach (Reicharten von Maspach) und verschreibt ihm dafür 100 Pfund Zinsen jährlich auf Mellrichstadt (Melrichstat).
Das Gericht Hiltrich (Hiltrich) im Amt Arnsberg mit seinen Zu- und Eingehörungen wird an Herrn Richard von Maßbach (Richard von Maspach) und seine Erben verpfändet für 750 Pfund Haller. Bischof Albrecht von Hohenlohe löst die Verpfändung und verpfändet es an Heinrich von der Tann von Bieberstein (Hainrich von der Than von Biberstain) gegen wiederum 750 Pfund Haller.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verleiht Richard von Masbach (Maspach) ein Burglehen in Botenlauben (Botenlauben), welches er als Erbburgmann verdienen soll. 60 Pfund Heller, die ihm der Bichofs gibt, soll er für sich und seine Erben in der Umgebung anlegen.
Die ehemaligen Burglehen von Konrad von Coburg (Koburg) und Richard von Maßbach (Maspach) kommen in den Besitz von Johann von Brunn (Brun). Dieser trägt seine Lehen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg auf und bittet diesen, die Lehen an Graf Georg von Henneberg zu verleihen.