Informationen zum Schloss und Amt Mainberg sind in der Bischöflichen Kanzlei (Cantzlei) im Lägerbuch zu finden.
Köhler (Keller) ist ein Dorf am Main im Amtsgebiet von Prosselsheim (Brassoldshaim). Dort besitzen die Ritter von Elm (die von Elma) sieben Morgen Weingarten als Mannlehen, welche sie mit dem Einverständnis von Bischof Johann von Brunn und dessen Domkapitel als Stiftung an die Marienkapelle (vnser frawen Capellen) in Würzburg übergeben und eine ewige Messe stiften, unter der Bedingung, dass die Ritter an Gewinnen und Ernten des genannten Weingartens beteiligt werden.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet dem Ritter Anselm von Rosenberg (Anshelm von Rosenberg) 20 Beden jährlich auf die Bede von Köhler (Keller).
Bischof Johann von Grumbach verpfändet Ulrich und Heinrich von Rechenberg (Vlrich vnd Haintz von Rechberg), Thomas, Ulrich und Georg von Rosenberg (Thoma, Vlrich vnd Georg von Rosenberg), dem Ritter Heinrich Zobel (her Hainrich Zobel riter), Johann von Absberg (Hanns von Apsberg) sowie Heinrich von Seckendorf (Haintz von Seckendorf )einen jählichen Zins von zehn Gulden auf das Dorf Köhler (Keller).
Den jähliche Zins von zehn Gulden auf das Dorf Köhler (Keller), der von Bischof Johann von Grumbach an den Ritter Heinrich Zobel (Hainrichen Zobel riter) und an andere verpfändet wurde, hat jetzt nur noch Heinrich von Zobel. Zu dem Zins auf dem Dorf Köhler kommen noch Zinsen von 40 Goldgulden auf die Stadt Volkach. Die Summe der Zinsen geht von Heinrich Zobel an Walter und Georg Zobel von Giebelstadt (walther vnd George Zobel zu Gibelstat). Von denen geht die Summe dann weiter zu Dietrich von Gich ()dietz von Gich) und ist mit einer Gesammtsumme von 1000 Gulden wieder auszulösen.
Cyriacus Hofmann (Ciriacus Hofman) trägt den Zehnt des Dorfes Köhler (Keller) als Mannlehen vom Stift Würzburg und verkauft diesen an Konrad Hertlein (Contzen Hertlein). Bischof Rudolf von Scherenberg versichert Konrads Frau Dorothea (dorothe)110 Gulden dafür. Nach dem Tod Konrads wird der Zehnt an den Kämmerer Erhard Buttener (Erharten Buttener) verliehen. Dieser einigt er sich mit Dorothea Hertlein und verkauft den Zehnt an Bischof Rudolf für 80 Gulden und macht ihn der Witwe ledig.
Georg Wolf von Gich, der Enkel (diechter) von Dietrich (Dietzen) von Gich, bittet Bischof Konrad von Thüngen den jährlichen Zins von 50 Gulden auf Volkach (Volckach) und Köhler (Keller) an seine beiden Onkel (Ohaim) Johann (Hannsen) und Martin von Rotenhan, mit denen er sich darüber geeinigt hat, zu überschreiben und dies zu beurkunden. Diesem Wunsch kommt Bischof Konrad von Thüngen nach und gibt Johann und Martin von Rotenhan eine neue Urkunde über die Verpfändung. Der Bischof gibt ihnen auch einen Heißbrief für die Bewohner Köhler (Keller), in dem die Überschreibung der Verpfändung derselben jährlichen Zinsen bestätigt wird.
Die Einwohner von Dettelbach (dettelbach) vertragen sich mit den Einwohnern von Neuses am Berg ( Neweses vff den Berg) und kommen überein, dass die Einwohner von Dettelbach und Brück (Brinker) ihr Vieh vom Wald bei Brück (Brinker holtz) bis Handthal (hainthal), auch hain genannt, treiben dürfen. Die Einwohner von Neuses am Berg sollen für eventuelle Schäden auf ihren Feldern selbst aufkommen und diese weiter bebauen, erhalten jedoch dafür die Erlaubnis, ihr Vieh am Dettelbach (Brinker bach) zu treiben und daraus trinken zu lassen. Dieser wird auch Hiltich (hiltich) genannt. Die Einwohner von Dettelbach sollen zum Ausgleich 103 Morgen Holz, an der Mainleite (Mainleiten) und Köhler (Keller) gelegen, abmessen, bearbeiten und als Bauholz liefern. Die vereinbarte Menge wird nicht erfüllt. Im Jahr 1546 werden nur 46, im Folgejahr nur 27 Gerten an Bauholz geliefert.