Bischof Johann von Brunn vergleicht sich mit dem Ritter Heinrich von Sickingen (Hainrich von Sickingen Ritter), Hans Truchsess von Baldersheim (Hansen truchsessen) und Konrad von Rosenberg (Conzen von Rosenberg) über einen Kauf von 10400 Gulden Pfandsumme auf das Amt und die Stadt Röttingen.
Bischof Johann von Brunn schuldet der Ehefrau Heinrichs von Sickingen, Elisabeth (Elsen Hainrichen von Sickingen Hausfrawen), 319 Gulden. Dafür verpfändet er ihr den Weinzehnt in Goßmannsdorf bei Ochsenfurt (Gosmansdorff vnter Ochsenfurt), der der Domprobstei gehört, sich aber zu der Zeit unter der Verfügung des Bischofs befindet. Er kommt mit ihr überein, dass sie den Zehnt zunächst nicht einziehen möge, sondern dass die 319 Gulden auf die Pfandsumme auf Amt, Stadt und Burg Röttingen geschlagen werde und nicht eher abgelöst werde, als das ganze Amt. Darin willigen Domprobst und Domkapitel ein.
An Amt, Stadt und Burg Röttingen besitzen Heinrich von Sickingen (Heinrichen von Sickingen) die Hälfte und HansTruchsess von Baldersheim (Hans Truchsessen)und Konrad von Rosenberg (Conzen von Rosenberg) jeweils ein Viertel. Ulrich von Rosenberg (Vlrich von Rosenberg) erhält nun von der Witwe Heinrichs von Sickingen und von Konrad von Rosenberg jeweils ein Viertel, also die Hälfte. Diese Hälfte verkauft er Anselm von Rosenberg (Anselm von Rosenberg), der ihn seinerseits halbteilig Peter von Stettenberg (Pettern von Stettenberg)und Bernhard von Ehenheim (Bernharten von Ehenheim) für 5000 Gulden jeweils also für 2500 verkauft. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und sein Domkapitel geben zu diesem Rechtsgeschäft ihre Einwilligung und schicken bald danach der Stadt Röttingen einen Erlass, den Stettenberg und Ehenheim zu gehorchen.