Bischof Johann von Brunn überträgt Peter von Stettenberg (Stetenberg) bis auf Widerruf die Schutz- und Schirmpflicht über das Dorf Moos (Moss) und andere Güter im Ochsenfurter Gau (uf dem gai), die dem Kloster Oberzell (Herncell) gehören.
Bischof Johann von Brunn schuldet Peter von Stettenberg (pettern von Stettenberg) 1500 Gulden. Diese Schulden gehen auf seinen Sohn Peter von Stettenberg über, da der Bischof diese nicht begleichen kann, verpfändet er ihm das Dorf Rüdenhausen (Rudershausen) auf dem Gau, mit allen Ehren, Nutzungen, Gefällen, Renten, Zinsen, Gülten und allen Zu- und Eingehörungen, die auch einem Probst des Stift Haugs zustehen. Davon ist nichts ausgenommen, von 15 Gulden Einnahmen soll von Stettenberg je einen Gulden bekommen, bis die Schulden beglichen sind oder der Bischof diese auf eine andere Art und Weise begleicht. Darüber wird ein Revers ausgestellt.
Bischof Johann von Brunn leiht sich weitere 200 Gulden von Anselm von Rosenberg, der zu dieser Zeit Ritter wird, und schlägt diesen Betrag der Pfandsumme von 6000 Gulden zu, für die er das Amt Prosselsheim an dessen Familie verpfändet hatte. Im Jahr 1437 verpfändet er Peter von Stettenberg (Stettenberg) jährlich 80 Gulden auf der Bede zu Prosselsheim (Bassoldshaim).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erlaubt Peter von Stettenburg (Stetenberg), seinen Hof in Bretzingen (Brezickhaim), der ein Lehen des Hochstifts ist, zu vererben. Doch soll er das gelöste Geld ebenfalls als Lehen empfangen.
An Amt, Stadt und Burg Röttingen besitzen Heinrich von Sickingen (Heinrichen von Sickingen) die Hälfte und HansTruchsess von Baldersheim (Hans Truchsessen)und Konrad von Rosenberg (Conzen von Rosenberg) jeweils ein Viertel. Ulrich von Rosenberg (Vlrich von Rosenberg) erhält nun von der Witwe Heinrichs von Sickingen und von Konrad von Rosenberg jeweils ein Viertel, also die Hälfte. Diese Hälfte verkauft er Anselm von Rosenberg (Anselm von Rosenberg), der ihn seinerseits halbteilig Peter von Stettenberg (Pettern von Stettenberg)und Bernhard von Ehenheim (Bernharten von Ehenheim) für 5000 Gulden jeweils also für 2500 verkauft. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und sein Domkapitel geben zu diesem Rechtsgeschäft ihre Einwilligung und schicken bald danach der Stadt Röttingen einen Erlass, den Stettenberg und Ehenheim zu gehorchen.