Nach 12 Jahren wird die Pfandsumme, die der Würzburger Bischof dem Burggrafen von Nürnberg schuldet, nicht ausgelöst. Stattdessen wird die Frist mehrere Male verlängert.
Bischof Johann von Egloffstein erhöht die Pfandsumme auf Botenlauben um 400 Gulden.
Bischof Johann von Egloffstein genehmigt Johann von Steinau (Hanns von Stainau), für 200 Gulden Baumaßnahmen an der Burg Bischofsheim (Bischofshaim) vorzunehmen. Die Pfandsumme erhöht sich um den entsprechenden Betrag.
Laut einer Verschreibung leiht Reicholf von Elm (Elma) Bischof Johann von Egloffstein Wein und Getreide im Wert von 1000 Gulden. Auf seinem Sterbebett lässt er dem Hochstift 200 Gulden nach, so dass 800 Gulden verbleiben, allerdings fällt die Verschreibung über die Gesamtsumme in die Hände von Henn und Markel Diemar (Diemar). Die Vormünder von Reicholf von Elms hinterbliebenem Sohn Wilhelm leihen Bischof Johann noch mehr Geld, bis die Schuldsumme 12600 Gulden beträgt. Mit diesem Geld löst Bischof Johann das Amt Klingenberg (Clingenberg) ab und verpfändet es an Wilhelm von Elm. Dessen Vormünder übergeben Bischof Johann wegen der anfänglichen 800 Gulden ein gesondertes Revers.
Die in der Verpfändungsurkunde von 1401 festgelegte jährliche Zinszahlung von 200 Gulden ist angeblich nicht geleistet worden. Bischof Johann von Brunn verpflichtet sich gegenüber den von der Tann (Than) und von Steinau (Stainaw), die Zinszahlungen, falls sie tatsächlich ausgeblieben sind, zu der Pfandsumme zu addieren.
Hermann von Ebersberg (Ebersperg) leistet als Bürge für das Hochstift Würzburg Zahlungen von 450 Gulden. Bischof Johann von Brunn addiert diesen Betrag zu der bisherigen Pfandsumme auf Bischofsheim (Bischofshaim).
Konrad von Rosenberg zum Bartenstein (Rosenberg zum Bartenstain) und dessen Vetter Anselm zahlen Wilhelm von Elm (Elma) die Pfandsumme aus und erhalten von diesem das Amt Klingenberg (Clingenberg). Außerdem geben sie Bischof Johann von Brunn 1400 Gulden, so dass sich die Gesamtsumme auf 14000 Gulden erhöht, und erhalten diese auf dem Amt Klingenberg verpfändet. Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Ober- und Unterspiesheim (Spieshaim Ober/ Nider).
Doktor Gregor Heimburg (Haimburg) löst die Pfandsumme von 800 Gulden, welche die Herren von Craislheim (Crailshaim) als Pfandherren tragen, ab und erhält dafür Schloss, Vogtei und Amt Dettelbach (Detelbach) verpfändet. Er leiht Bischof Johann von Grumbach außerdem 1200 Gulden zur Ablösung des Ungelds von Iphofen (Iphoven) sowie 400 Gulden zur Ablösung des Zolls von Fahr (Fare) und verbaut 400 Gulden am Schloss Dettelbach (Detelbach), so dass die gesamte Pfandsumme 2800 Gulden beträgt.
Nach der dreijährigen Verpfändung des Amtes Botenlauben an Heinrich Steinrück (Stainruck) verlängert Bischof Rudolf von Scherenberg die Rückzahlungsfrist um weitere drei Jahre und verpfändet Heinrich Steinrück zusätzlich die Bede auf den Dörfern für 1500 Gulden. Er behält sich jedoch auf diesen Dörfern die Erbhuldigung, die Landsteuer, die Folge, die Atzung, die militärische Lagerrechte und die Öffnung vor.
Nach einem Urteilsspruch über das Ungeld von Karlstadt (Carlstat) zahlt das Domkapitel 1000 Gulden an den Grafen Johann III. von Wertheim, so dass sich die Pfandsumme über Schloss, Stadt und Amt auf 41950 Gulden erhöht.