Die Stadt Aub (Awe) im Amt Reichelsburg (Raigelberg) gehört seit alten Zeiten den Herren von Hohenlohe. Eine Hälfte dieses Besitzes haben sie jedoch den Truchsessen von Baldersheim (Trugsessen zu Baldershaim) überlassen. Die andere Hälfte ist durch eine von Hohenlohe (ain frawelin von Hohenlohe) in den Besitz der Herren von Weinsberg (Weinsperg) gekommen. Somit haben die Hohenloher und die Truchsessen je einen Halbteil an den Gefällen und Nutzungsrechten der Stadt (gefelle und nutzung) besessen. Schließlich teilen die Truchsessen ihre Rechte untereinander auf, so dass Hans Truchsess von Baldersheim (Truchsess von Baldershaim) und sein Bruder Fritz je ein Viertel besitzen. Die Brüder schließen folgenden Vertrag: Weder sie noch ihre Erben sollen ihren Anteil an der Stadt verkaufen, verpfänden oder auf andere Weise einem fremden Herren unterstellen. Falls dies doch geschehe, habe die andere Partei das Recht, den entfremdeten Teil an Cathedra Petri (22. Februar) an sich zu bringen.
Das Dorf Unterbalbach (Balbach) ist schließlich an die Truchsesse von Baldersheim (Truchsesse von Baldershaim) gekommen, die es vom Hochstift Würzburg als Mannlehen empfangen haben. Mitsamt ihrem Anteil an Oberbalbach (Oberbalbach) verkaufen Reinhard und Erasmus Truchsess von Baldersheim es schließlich für 1400 Gulden an die Brüder Weiprecht und Wilhelm Sützel von Mergentheim (Sutzelen von Mergethaim).
Die Truchsesse von Baldersheim (Truchsesse von Baldershaim) übergeben den Herren von Weinsberg (Weinsperg) das Dorf Lipprichhausen im Amt Reichelsburg (Liprichshausen, ain dorf im ambt Raigelberg gelegen, sunst recht Luitburghausen genant) als erbliches Lehen. Von dem Geschäft ebenfalls betroffen sind Balbach (Balbach; unklar, ob Ober- oder Unterbalbach), der Reichelsburger Wald (Raigelbergerholtz), Burgerroth (Burgernrod), Aub (Aw) und Baldersheim (Baldershaim).
Bischof Rudolf von Scherenberg erwirbt für 20000 Gulden die ehemaligen Eigengüter der Truchsesse (Truchsessen) von Baldersheim in Balbach (Balbach). Diesen Besitz verkauft Anselm von Eichholzheim (Aicholtzhaim), dessen Familie in den Besitz der Güter gekommen ist.
Die Lehen der Truchsessen (Truchsessen) von Baldersheim sind an das Geschlecht derer von Bacherat (Bachrat) gekommen. Nachdem Philipp von Weinsberg (Philip von Weinsperg) diese Lehen durch das Landgericht des Herzogtums zu Franken als heimgefallene Lehen erhalten hat, hat er sie als Gnadenlehen an Hans von Bacherat den Älteren (Bachrat der Elter) verliehen. Nachdem die Herrschaft Reichelsburg (Raigelberg) 1521 an das Hochstift gekommen ist und Hans von Bacherat wenige Jahre später ohne männliche Erben stirbt, betrachtet Bischof Konrad von Thüngen diese Lehen als heimgefallen und verleiht sie an Konrad von Rosenberg (Rosenberg). Dagegen wendet sich Hans von Riedern (Hanns von Riedern), der Sohn von Hans Bacherats Schwester, da der Sitz Baldersheim mit seinen Zugehörungen ein Lehen sei, das auch matrilinear vererbt werden könne. Am Hofgericht des Bischofs findet darüber eine Verhandlung statt.